Rechte von Ersatzmitgliedern außerhalb ihrer Vertretung
Hallo, ich würde gerne die Rechte von Ersatzmitgliedern außerhalb ihrer Vertretung wissen. Dürfen Sie dort als BR Mitglied fungieren/beraten/Auskunft erteilen ? Wenn sie einmalig während einer Sitzung Ersatzmitglied waren, dort ein Thema mitbekommen haben, dürfen sie dann am nächsten Tag als BR Mitglied Mitarbeiter in der Funktion als BR ansprechen ? Ist ein Ersatzmitglied nur während einer Sitzung Ersatzmitglied oder während der kompletten Fehlzeit des Mitglieds ? Sprich, sobald ein Mitglied Urlaub hat ist der nächste Nachrücker SOFORT automatisch BR Mitglied, auch wenn keine Sitzung stattfindet ? Darf ein Ersatzmitglied auch über Themen Bescheid wissen, die nicht während seiner Vertretung stattgefunden haben ?
Vielen Dank
Community-Antworten (8)
04.05.2018 um 12:40 Uhr
Ein Ersatzmitglied ist dann BRM, wenn eine Verhinderung vorliegt. Also bei Urlaub z.B. der Tag (oder mehrere) des Urlaubs. Ob eine Sitzung stattfindet, oder nicht. In der Zeit, wo das Ersatzmitglied nachrückt hat es ALLE Rechte und Pflichten eines BRM. Es darf also alles wissen, auch wenn es um Themen geht, zu denen es nicht nachgerückt war.
Außerhalb der Vertretung ist das Ersatzmitglied kein BRM und kann daher nicht als solches fungieren.
04.05.2018 um 12:46 Uhr
Jedes BRM - ob regulär oder Ersatzmitglied, sollte aber wissen, dass grundsätzlich nur in Absprache mit dem Gremium die in der BR Sitzung erörterte Themen weiter getragen, also in der Belegschaft oder bei einzelnen "öffendlich" gemacht werden dürfen!
04.05.2018 um 12:48 Uhr
@ Vivaldi
Das kannst Du sicherlich mit einer Rechtsquelle untermauern, oder ?
04.05.2018 um 12:52 Uhr
Hallo pokoboldi,
ein Ersatzmitglied rückt für die ganze Dauer der Verhinderung des BRM nach, mit allen Rechten und Pflichten. Es übernimmt allerdings nicht automatisch die Funktionen innerhalb des BR. Ein Nachrücker für den Schriftführer wird also nicht unbedingt Schriftführer usw. Der nachrücker hat das recht, alle informationen zu bekommen, die er für die Vorbereitung auf die Sitzung braucht, d.h., er muss bei umfassenderen Themen auch die Vorgeschichte recherchieren können. Dabei wird er fast unvermeidlich auch auf Informationen stoßen, die ihn nichts angehen. Darüber hält man dann seinen Mund.
Das Ersatzmitglied hat erstmal nur überschaubare Rechte, solange es nicht nachrückt. Wenn absehbar ist, dass ein Nachrücken häufig vorkommen wird, besteht u.U. ein Recht auf die Grundseminare. Außerhalb der Zeit des Nachrückens ist das Ersatzmitglied ein ganz normaler Mitarbeiter (wenn man mal den besseren Kündigungsschutz außen vor lässt).
Mitarbeiter mit Informationen aus der Sitzung zu versorgen, wird in einem guten BR abgesprochen. Es ist in den allermeisten Fällen nicht sonderlich hilfreich, wenn einzelne BRM ihre Sicht der Dinge an einzelne Mitarbeiter weitergeben: Unterschiedliche Informationsstände, vielleicht auch noch vermischt mit persönlichen Deutungen und Wertungen, bringen schnell destruktive Unruhe. Als Nachrücker kommt dann noch das Problem hinzu, dass man die Vorgeschichte oft nur vage kennt und den weiteren Verlauf nicht mitbekommt. Und natürlich sind die Verschwiegenheitspflichten zu beachten.
04.05.2018 um 12:59 Uhr
Vivaldi sollte lieber Musik spielen statt BR :-)
04.05.2018 um 13:22 Uhr
"Dabei wird er fast unvermeidlich auch auf Informationen stoßen, die ihn nichts angehen."
Das geht überhaupt nicht.
04.05.2018 um 14:33 Uhr
Was das für Informationen sind die ein Ersatzmitglied nichts angehen würde mich mal lnteressieren. Wenn das Gremium sich als Geheimbund versteht, ist es nicht verwunderlich wenn die Ersatzmitglieder merkwürdige Entscheidungen treffen. Es besteht überhaupt kein Grund warum aktuelle Themen und Probleme nicht mitgeteilt werden dürfen.
04.05.2018 um 23:00 Uhr
Das Ersatzmitglied dass sich dann mit dem BR Sachen beschäftigt hat aber dann ggf. ein Problem. So während der Arbeitszeit....
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