Unser Arbeitgeber schlägt eine schrittweise Anwendung des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) vor, nachdem wir auf Verstöße und Unregelmäßigkeiten in einigen Filialen hingewiesen haben. Bedingt durch überwiegend saisonale befristete Arbeitsverhältnisse wurde der Urlaub selbst nach der erfüllten Anwartschaft auf Basis der Beschäftigungsmonate gezwölftelt. Es steht jedoch der volle Anspruch von 24 Tagen auf 6 Tage bei nach 7 monatiger Beschäftigung zu, was wir als neuer BR monierten. Nun hat der AG die Kosten ermittelt und bitte um einen Deal der schrittweisen Einführung. Wir selbst sehen uns nicht mit dem Mandat versehen, hier eine Vereinbarung auf Basis einer Betriebsvereinbarung abzuschließen, da Individialrecht. Jeder Kollege hätte ohnehin die Möglichkeit dennoch sein Recht einzuzklagen. Es gibt kein Tarifvertrag, bzw. kommt keiner zur Anwendung. Wie seht Ihr das?