Gutscheine und Abschmelzung Besitzstand
Hallo an alle...
wir haben in unserem Tarifvertrag eine Besitzstandsregelung, wonach bei Lohnerhöhungen 50 % vom Besitzstand abgeschmolzen werden. Nun sollen ab Januar 2015 Gutscheine (Tanken /Einkaufen) in Höhe von 44 € eingeführt werden. Können bzw. müssen diese auch vom BS abgeschmolzen werden ? Ist ein Gutschein als Lohnerhöhung oder als Zuwendung zu betrachten?
Danke für die Antworten
Markant
Community-Antworten (3)
25.11.2014 um 15:03 Uhr
Erst einmal kann man dies sicher so sehen. Aber fragt doch die Gewerkschaft. Die müssten hier qualifizierte Aussage treffen können
25.11.2014 um 16:02 Uhr
@Markant Es kommt auf den Gutschein an! Besser gesagt, aus welchen Grund dieser gewährt wird! Gibt es Bedingungen wie zum Beispiel keine Krankheitsausfalltage usw?
25.11.2014 um 16:48 Uhr
Danke für die Antworten...es ist ein Tank und Einkaufsgutschein ohne Bedingungen. Grüsse Markant
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Umgruppierung mit Besitzstand?
ÄlterHallo zusammen, wir haben ein kleines Problem bei einer Umgruppierung. Ein Kollege wird zum Schichtführer befördert und bekommt somit die nächst höhere Lohngruppe. Diese Lohngruppe teil sich in 3 St
Gutscheine
ÄlterHallo, wir hatten letztens einen Norovirus im Haus u viele KollegInne waren krank, sodass die "Gesunden" oft einspringen mussten. Daraufhin hat die Geschäftsleitung Gutscheine als Dankeschön vertei
besitzstand vs lohnerhöhung
Älterwir sind in relativneuer BR und sind stolz darauf eine sagenhafte lohnerhöhung von 2% in worten 2% durch gesetzt zu haben nun haben wir im jannuar die erste lohnerhöhung bekommen. aber leider nicht
Besitzstand aus BAT, auch wenn kein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird?
ÄlterBin im BR, haben folgende Situation bei uns: der BAT wurde durch Einzeländerungsverträge mit allen MA abgelöst, im neuen Arb.vertrag steht nun, dass die Bestimmungen des BAT auf das Arbeitsverhältnis