wir sind in relativneuer BR
und sind stolz darauf eine sagenhafte lohnerhöhung von 2% in worten 2% durch gesetzt zu haben
nun haben wir im jannuar die erste lohnerhöhung bekommen.
aber leider nicht alle so wie vom AG versprochen ...
einige unserer mitarbeiter haben einen besitzstand will heissen:
einen ausgleich zum normalen gehalt weil sie vor 97,
wo eine lohneingruppierung vom AG vorgenommen wurde,
mehr verdienten ..
so der arbeitgeber nicht dumm berechtet den bruttolohn ohne besitzstand (ist auch das erstemal das es so in der lohnabrechnung detahiert aufgefürtwurde)
erhöht diesen und ziegt den betrag vom besitzstand ab...
Darf der AG das ?

MFG Frank