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besitzstand vs lohnerhöhung

R
rod
Jan 2018 bearbeitet

wir sind in relativneuer BR und sind stolz darauf eine sagenhafte lohnerhöhung von 2% in worten 2% durch gesetzt zu haben nun haben wir im jannuar die erste lohnerhöhung bekommen. aber leider nicht alle so wie vom AG versprochen ... einige unserer mitarbeiter haben einen besitzstand will heissen: einen ausgleich zum normalen gehalt weil sie vor 97, wo eine lohneingruppierung vom AG vorgenommen wurde, mehr verdienten .. so der arbeitgeber nicht dumm berechtet den bruttolohn ohne besitzstand (ist auch das erstemal das es so in der lohnabrechnung detahiert aufgefürtwurde) erhöht diesen und ziegt den betrag vom besitzstand ab... Darf der AG das ?

MFG Frank

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Community-Antworten (4)

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Waschbär

09.02.2007 um 04:44 Uhr

rod,

%-/ >2 % in Worten "Zwei Prozent" und nicht 2 % !

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rod

09.02.2007 um 08:20 Uhr

@waschbär sag ich ja .. :)

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Waschbär

17.02.2007 um 11:18 Uhr

Rod, eben nicht , du hast nur Zahlen geschrieben, keine Wörter ...

Zitat "lohnerhöhung von 2% in worten 2% " !!

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Fayence

17.02.2007 um 13:29 Uhr

Rod,

ich weiß ja nicht, was Ihr für eine Vereinbarung mit dem AG getroffen habt! Nehme an, dass sich die 2%ige Lohnerhöhung nur auf die Grundvergütung und nicht auf den letzten Bruttolohn bezieht. Greift/griff bei Euch eigentlich ein Tarifvertrag oder wie kam 1997 die Lohneingruppierung zu Stande?

Wie kommst Du auf die Idee, dass der AG eine quasi "übertarifliche" Bezahlung bis zum St. Nimmerleinstag vollumfänglich weiterzahlen muss? Worauf gründet sich dieser Anspruch der Kollegen?

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