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freie Sonntage

G
Glücksritter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hab mal ne dumme Frage... leider kenn ich mich damit nicht so aus. vielleicht kann einer von Euch mir büdde weiterhelfen?

Uns steht laut MTV oder Gesetz zu, dass wir mind. ein freies zusammenhängendes WE pro Monat haben. Zählen die mind.12 freien Sonntage pro Jahre zu den 12 WE/ Jahr dazu oder ist das separat? Ich denke mal, dass dies separat ist oder?

vielen Dank im Voraus!

97401

Community-Antworten (1)

T
Tulpe

25.11.2014 um 09:30 Uhr

Was in deinem Tarif steht weis ich leider nicht. Aber: § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. (2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden. (3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist. (4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Und die Freien Sonntage zählen dazu. Sonst würde es den Rahmen sprengen. Mit Urlaub würdest du dann kaum am WE Arbeiten.

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