Hallo Miteinander,

ich habe folgende Frage kann ein Mitarbeiter die Betriebsratswahl schriftlich durchführen per Briefwahl weil er an dem Tag der Wahl einfach seinen freien Tag hat und nicht dafür extra in die Firma kommen möchte.
Unser Wahlvorstand hat heute bei drei Info Veranstaltungen behauptet nur bei Krankheit, im Mutterschutz oder Betriebsbedingter Abwesenheit sei dies möglich, dagegen wg. dem freien Tag nicht!

Ich sehe in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes im Abschnitt Drei § 24 § 24 Voraussetzungen

(1) Wahlberechtigten, die im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, hat der Wahlvorstand auf ihr Verlangen...

nur diesen Satz. Ich würde denken das dies auch Freie Tage einschließt

mit freundlichen Grüßen aus Berlin