Vorbereitung Betriebsratswahl.

Das Wahlausschreiben wurde schon vor Wochen, fristgerecht, ausgehängt.

Jetzt hat der Wahlvorstand geprüft für welche MitarbeiterInnen von "Amts" wegen eine schriftliche Stimmabgabe beschlossen werden soll/muss.
Wir haben für unsere Kindertransportfahrer, Essensfahrer und Beschäftigte in der ambulanten Pflege mehrere Außenstellen. Die Beschäftigten kommen im Normalfall überhaupt nicht hier in die Geschäftsstelle, sondern holen in der Außenstelle ihr Fahrzeug, ihren Einsatzplan ab.

Wahrscheinlich hätten wir diese Außenstellen als Betriebsteile festlegen sollen, die räumlich weit vom Hauptbetrieb (10 km) weg sind und deshalb für diese Betriebsteile die schriftliche Stimmabgabe beschließen und im Wahlausschreiben bekannt geben sollen.
Haben wir nicht gemacht.

Was nun?
- gibt es eine Möglichkeit, das Wahlausschreiben entsprechend nachträglich zu ergänzen?
- können wir beschließen, dass die oben beschriebenen MitarbeiterInnen als Wahlberechtigte, die nach Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses im Zeitpunkt der Wahl voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe ohne Anforderung erhalten
- oder sollen wir diese MitarbeiterInnen nur darüber informieren, dass sie auf Anforderung die Unterlagen zur schriftlichen Stimmabgabe erhalten können.

Wer weiß Rat?