Noch mal eine Frage Bezüglich Briefwahl.

Muss der Wahlvorstand den Wählern eine Briefwahl zusenden wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl ausser Haus sind?
Oder muss der Wähler sich selber drum Kümmern?

Es heisst ja..
Schriftliche Stimmabgabe
Auch bei der Wahl der JAV ist eine schriftliche Stimmabgabe möglich (§ 39 Abs. 4 i.V.m. § 24 WO):
Ein wahlberechtigter Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert ist, seine Stimme persönlich abzugeben, ist vom Wahlvorstand auf sein Verlangen hin

das Wahlausschreiben
die Vorschlagslisten
der Stimmzettel und der Wahlumschlag
eine vorgedruckte, vom Wähler abzugebende Erklärung, in der gegenüber dem Wahlvorstand zu versichern ist, dass er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist
ein größerer Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstandes trägt und als Absender den Namen der Wahlberechtigten enthält sowie den Vermerk „schriftliche Stimmabgabe“ trägt, auszuhändigen oder zu übersenden.
Der Wahlvorstand soll dem Wähler ferner ein Merkblatt über die Art und Weise der schriftlichen Stimmabgabe aushändigen. Für die Betriebsteile und Nebenbetriebe, die räumlich weit entfernt sind, kann der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschließen.