Erstellt am 24.11.2014 um 09:38 Uhr von Dezibel
Das hat es noch nie gegeben.
Wer es machte, seine Sache, vorgeschrieben war es noch nie.
Erstellt am 24.11.2014 um 09:39 Uhr von Kölner
Dazu braucht man kein Urteil!
Eine sitzungsniederschrift wird im Rahmen des privaturkundenrechtes angefertigt. Eine Genehmigung kann es dazu nicht geben im Sinne einer Verabschiedung/gemeinschaftlichen Genehmigung.
Wenn der Schriftführer und der BRV/stellv. BRV das Protokoll unterschrieben haben, ist es Unveränderbarkeit!
Erstellt am 24.11.2014 um 19:10 Uhr von gironimo
Dazu § 34 BetrVG: "Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen."
... aber eben keine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung