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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Richtigkeit von Sitzungs-Protokollen - als "richtig" zu verabschieden (Abstimmung)?

T
Thessa
Nov 2016 bearbeitet

Wie handhabt Ihr das mit den Protokollen der BR-Sitzungen?

Bei uns ist es so usus, ein Protokoll in der darauffolgenden Sitzung als "richtig" zu verabschieden (Abstimmung).

Was aber sollen wir machen, wenn keine Einigung über die Richtigkeit erzielt wird? Wenn z.B. die ein paar BR-Mitglieder der Meinung sind, es war so, und ein paar andere der Meinung sind, es war genau anders.

Wird die Richtigkeit der Protokolle immer beschlossen, oder sind hier immer der Vorsitzende und der Protokollführer ggf. in der Verantwortung?

Danke für Eure Hilfe, Thessa

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Community-Antworten (12)

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sielberpfeil

15.04.2008 um 16:29 Uhr

Thessa, wir handhaben es so: Bei Beanstandungen die das gesamte Gremium hat, wird die Beanstandung im aktuellen Protokoll (laufende Sitzung) vermerkt und die Änderungein als Anhang an das beanstandete Protoll geheftet.

Bei unterschiedlichen Meinungen werden diese im aktuellen Protokoll ausgewiesen. Gruß sielberpfeil

W
Waschbär

15.04.2008 um 17:11 Uhr

Thessa,

1.Einwendungen gegen den Inhalt einer Sitzungsniederschrift können von jedem der an der betreffenden Sitzung teilgenommen und Kenntnis vom Inhalt hat erhoben werden. Dies muss unverzüglich und schriftlich beim Betriebsratsvorsitzenden eingehen. Der Betriebsratsvorsitzende hat die ordnungsgemäß erhobenen Einwendungen der Sitzungsniederschrift beizufügen und den Betriebsrat davon in Kenntnis zu setzen.

2.Auf die Wirksamkeit von Beschlüssen haben die Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Sitzungsniederschrift keinen Einfluss. In der Folgesitzung kann der Betriebsrat die Sitzungsniederschrift gem. den Einwendungen verändern oder belassen.

3.Nach § 34 Abs. 3 haben nur die Betriebsratsmitglieder jederzeit ein Einsichtsrecht in die Sitzungsniederschriften. Dies bedeutet, dass z.B. die Schwerbehindertenvertretung keinen vergleichbaren Anspruch hat. Allerdings haben die Betriebsratsmitglieder keinen Anspruch auf Überlassung.

I
Immie

15.04.2008 um 17:18 Uhr

@Thessa Was heisst in der Verantwortung? Die beiden unterschreiben das Protokoll und dann ist das so. Wenn dann einer etwas anderes gesagt haben möchte, kann er das in der nächsten Sitzung zu Protokoll geben.

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49nati

15.04.2008 um 17:44 Uhr

Hallo Thessa,

wir sind glücklicherweise dazu übergegangen, die Protokolle während der Sitzung per Laptop zu erstellen und zwar im Anschluss an jeden TOP. Der letzte TOP heißt stets "Genehmigung des Protokolls". An dieser Stelle wird das komplette Protokoll verlesen und genehmigt. Dann sind alle noch anwesend und es entstehen keine Missverständnisse mehr. Außerdem braucht niemand mehr hinterherlaufen, weil alles fertig ist und je nach Beschlussfassung bzw. Aufgabenstellung anschließend abgearbeitet werden kann.

K
khel

15.04.2008 um 19:11 Uhr

@49nati:

genauso machen wir es seit ein paar Wochen auch, und es klappt hervorragend! Ich lch kann dieses Verfahren auf jeden Fall weiter empfehlen.

Im ersten Moment dauert es zwar länger. Aber zum einen hat der Schriftführer nicht das Problem, dass er erst Tage später seine eigenen handschriftlichen Notizen vorkramt und sich fragt, was zum Henker er da eigentlich geschrieben hat. Und zum anderen können Einwände sofort vorgebracht werden, und es kann niemand im Nachhinein behaupten, dass er es ja ganz anders gemeint hätte.

Gruß khel

K
Kölner

15.04.2008 um 21:00 Uhr

@all ausser Immi Eine Sitzungsniederschrift muss nicht genehmigt werden - sie muss lediglich unterschrieben werden. Das man nach einer Sitzung direkt eine Sitzungsniederschrift genehmigt/verabschiedet halte ich für eine Unsitte und ist nicht im Sinne es Privaturkundenrechtes.

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49nati

16.04.2008 um 12:18 Uhr

Wenn dieses Handling dazu dient, die doch immense BR-Arbeit nicht noch mehr und unnötig zu erschweren und etwaige Missverständnisse direkt ausräumen zu können, kann dies m. E. keine Unsitte sein. Außerdem dient es der Sicherheit aller Beteiligten. Soweit ich weiß, müssen die Anwesenden den Inhalt der Protokolle als korrekt bestätigen. Daher werden diese bei uns abschließend verlesen, damit evtl. Korrekturen sofort einfließen können.

Unser Gremium hat mit dieser direkten Protokollierung jedenfalls nur positive Erfahrungen gemacht.

W
Waschbär

16.04.2008 um 12:49 Uhr

@kölner, nach sinn und unsin zu fragen in dieser runde ist ja schon ein paradoxon ansich !

aber meine aussage 91845 , kann nicht unrecht sein ! allerdings steht dort so auch nicht genemigung. ALLERDINGS so wie ich das hier oft lese ... würde ich mir bei einigen BRMS sogar einen Notar zu beglaubigung an die seite packen.

W
Waschbär

16.04.2008 um 12:58 Uhr

@Kölner, teil II

ich habe glaube ich die ursache für den fehlglauben"unterschriftenzwang" gefunden !! Der untere Text könnte vermitteln das eine Unterschrift Wichtig ist damit es "Unter Dach und Fach ist" bzw damit es Gerichtlich Sauber ist . Ist mein Glaube Berechtigt ??

Protokoll kann ein wichtiges Beweismittel sein Als Betriebsrat sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Sitzung zu protokollieren. Protokollieren Sie aus Beweisgründen die gefassten Beschlüsse am besten im genauen Wortlaut. Geht es um ein besonders sensibles Thema, halten Sie den dazu gefassten Beschluss am besten auf einem gesonderten Formular fest. Sollte dieses beispielsweise bei Gericht vorgelegt werden müssen, erfährt Ihr Chef nicht, was sonst noch so auf der Betriebsratssitzung besprochen wurde.

Um die Beschlussfähigkeit der Betriebsratssitzung nachweisen zu können, ist es von enormer Bedeutung, dass auch eine Anwesenheitsliste geführt wird Hier dürfte die fehlerhafte ableitung zu finden sein ! oft werden Anwesendheitslisten mit einer Unterschrift bezeugt,das ergibt sich aus dem "Üblichen Verfahren" :-(

I
Immie

16.04.2008 um 13:12 Uhr

Ein Protokoll ist eine Privaturkunde. Ich meine §416 ZPO.

W
Waschbär

16.04.2008 um 13:31 Uhr

@iimi, da ist doch alles paletti > siehe Privat Vermö(ü)gen des Betriebsrat :-)

Also ist ein Protokoll das eigentum vom BRV ?

I
Immie

16.04.2008 um 13:38 Uhr

@waschbär Ne , die Protokolle von den AR Sitzungen gehören ja auch... Oder die von einer Eigentümerversammlung nicht dem Verwalter... Oder,oder, oder...

Ausserdem, wenn du das von der Unterschrift ableitest, muss er mindestens mit dem Schriftführer teilen:-)

Daher kommt bestimmt...wer schreibt-der bleibt...

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