Dokumente in Protokollen referenzieren?
Guten Tag,
In unseren Protokollen zur Betriebsratssitzung und zu den Betriebsratsausschüssen werden Dokumente, die vorgestellt oder besprochen oder über die abgestimmt werden etwas lapidar beschrieben.
Bsp1: Präsentation Geschäftsjahr 2008 auf dem Betriebsratslaufwerk abgelegt. In Wirklichkeit heißt die Datei "PresentationCEOBlahBlah2008.ppt" und liegt unter B:Betriebsratssitzungen2007Protokolle9
Bsp2: BV Schichtplan 4711 vom 30.04.2007 In Wirklichkeit heißt das Dokument "Zusatzvereinbarung zur Betriebsvereinbarung Gleitzeit - Erweiterung des Schichtplans an der Produktionslinie 4711" und hängt (in Papier) an dem Protokoll im Ordner "Protokolle 2007" und als unterschriebenes Exemplar im Ordner "Betriebsvereinbarungen"
Ich hatte nun einen Antrag gestellt: "Alle Dokumente, über die abgestimmt wurde, sollen in den Protokollen mit korrekter Namensnennung und Ablageort festgehalten werden."
Der Antrag wurde abgelehnt.
Frage 1: Sind die Protokolle und Abstimmungen trotzdem (juristisch) gültig? Frage 2: Wie wäre es denn richtig? Frage 3: Mir wurde gesagt, daß in der Geschäftsordnung stehen würde (ich habe das noch nicht überprüft), daß BVs im BV-Ordner abgeheftet werden. Das würde ausreichen. Ist das korrekt?
Danke im Voraus
Community-Antworten (3)
21.09.2007 um 11:05 Uhr
@SchakKlusoh (beim Eintippen bekommt man einen Knoten in die Finger.-)) Frage 1: Gültig. Es ist ja nicht so, dass der Beschluss an sich erst gültig wird, wenn ein Ort der Dateiablage benannt ist. Frage 2: s.o. Frage 3: Der AG muss die BV's auch aushängen...im Prinzip ist es egal, was der BR mit den BV's macht!
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21.09.2007 um 11:45 Uhr
Hallo Kölner,
´Tschuldigung für meinen Namen.
Das Problem ist, daß in den Protokollen nicht der korrekte Dokumenten- oder Dateiname steht. Wir haben kein Problem mit der Ablage.
Grüße
21.09.2007 um 12:33 Uhr
Hallo,
@SchakKlusoh: ich sehe kein juristisches Problem darin, dass die Dokumentennamen nicht korrekt im Protokoll stehen, sofern alle anderen Bedingungen für eine wirksame Beschlussfassung eingehalten wurden (rechtzeitige Einladung, ausformulierte Tagesordnung, Beschlussfähigkeit in der Sitzung unter besonderer Berücksichtigung evtl. geladener Ersatzmitglieder etc.). Es werden sich ja hoffentlich alle Stimmberechtigten die zu beschließenden Dokumente vorher aufmerksam gelesen und sie verstanden haben?
Ansonsten stimme ich Dir zu: es ist zweckmäßig und erleichtert die Arbeit sehr, wenn die Dokumente mit exaktem Namen und Speicherpfad angegeben sind. Wir machen es bei uns so, und es hat sich bewährt.
Alternativvorschlag: sofern praktikabel, werden die Dokumente, die beschlossen wurden, als Anlage an das Protokoll gehängt.
Zu den Betriebsvereinbarungen: Kölner hat recht. Der AG ist Eigentümer der BV's und somit für ihre korrekte Aufbewahrung und ihren Aushang zuständig.
Gruß khel
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