Erstellt am 05.09.2015 um 13:56 Uhr von gironimo
>z.B. zu Streiks die wir durchgeführt hatten<
Seit wann kann der BR Streiks durchführen? Das war ja wohl die Gewerkschaft - da sollte man als BR klar auf Trennung der Zuständigkeiten achten.
Ausgrenzen geht schon einmal gar nicht, und die persönlichen Empfindsamkeiten werden im BetrVG auch nicht berücksichtigt. Unterschiedliche Meinungen und die Auseinandersetzung im Gremium zu diesen Unterschieden, nennt man ganz allgemein demokratische Auseinandersetzung.
Am Ende steht die Abstimmung und da zählt die Mehrheit. Das sollten selbst Ersatzmitglieder beherrschen.
Gehe doch einfach mal zu einer Sitzung, wenn Du eigentlich einen freien Tag hättest (Du kannst ihn ja mit Rücksprache mit Deinem Chef tauschen) . Du musst dann nur ein offenes Ohr haben, wann die Sitzungen stattfinden. Die Einladungen müssen sie Dir ja geben.(?)
Erstellt am 05.09.2015 um 14:22 Uhr von MarkusS
Richtig, hast Recht. Wir können keine Streiks durchführen. Wir haben daran teilgenommen. Die Sitzungen werden weiterhin ohne mich durchgeführt, hat er klipp und klar dargelegt. Ich bin einfach sauer das er sich durch eine Person so beeinflussen lässt und ich nichts machen kann.
Die Einladungen bekomme ich natürlich, und wie du schon sagst wird ich das nächste mal daran teilnehmen.
Erstellt am 06.09.2015 um 00:52 Uhr von Challenger
Hallo Markus,
gemäß §78BetrVG (Schutzbestimmungen) dürfen Betriebsratsmitglieder in der Ausübung
ihrer Tätigkeit WEDER GESTÖRT NOCH BEHINDERT WERDEN. Dieses VERBOT RICHTET
SICH GEGEN JEDERMANN. Also auch gegen BR-Mitglieder. Nach Deinen bisherigen Aus -
führungen ist meiner Auffassung nach der Tatbestand der Behinderung der Betriebsrats -
tätigkeit erfüllt.
Darüberhinaus erfüllt der Stellfix des Tatbestand der GROBEN AMTSPFLICHTVERLETZUNG,
sofern er die Teilnahme an der BR-Sitzung meidet,an der Du teilnimmst.
Ich würde an Deiner Stelle dem BR-Vorsitzenden ein ULTIMATUM stellen und auffordern,
zukünftig die BR-Sitzungen so zu terminieren, daß Du an diesen Stzungen auch teilnehmen
kannst, ansonsten gerichtliche Geltendmachung unvermeidlich wird.
Berichte uns bitte, wie seine Reaktion hierauf ist.
Erstellt am 06.09.2015 um 12:11 Uhr von Marvel
Richtig!
Auch ein BRV kann nicht einfach zu jedem Zeitpunkt ´Sitzungen einberufen. Hier hat er auch die betrieblichen Verhältnisse zu beachten. Und vor allem auch die der Mitglieder.
Beachtet der BRV dieses nicht und setzt Sitzungen permanent so an, dass hier Mitglieder ausgeschlossen werden, läuft auch er Gefahr, dann ev. von einem Richter ausgeschlossen zu werden.
Erstellt am 06.09.2015 um 12:36 Uhr von Challenger
Hallo Markus,
ich rate Dir DRINGEND, die Gewerkschaft mit einzubinden.Du hast gemäß §31 BetrVG
die MÖGLICHKEIT, einen Gewerkschaftssekretär zu einer BR-SITZUNG EINZULADEN.
Darüber hinaus haben gemäß §29 Abs.3 BetrVG ein Viertel der BR-Mitglieder die MÖGLICHKEIT, den BRV aufzufordern, eine BR-Sitzung anzuberaumen und die von Dir beantragten Tagesord-
nungspunkte auf die Agenda zu setzen. In einem "Dreiergremium" erfüllst du dieses Mindestmaß. Satz eins gilt entsprechend.
Erstellt am 06.09.2015 um 13:05 Uhr von MarkusS
Hallo Challanger, das seh ich genauso wie du. Ich wollte es nur noch mal mir bestätigt haben ob ich das richtig sehe. Der BRV ist nun leider erstmal im Urlaub zwei Wochen. Aber ich werd berichten wie er darauf reagiert hat. Und dann mal schaun.
zur zweiten Antwort: ja das hab ich auch gemacht, eine Sitzung schriftlich beantragt weil er auf einen mündlichen Antrag nicht reakierte. Er hat dann auch zu einer eingeladen. Jetzt dann mal eine Frage. Was meint Ihr wann sie stattgefunden hat? Richtig, natürlich dann wo ich nicht da war, weil es ja dann doch dringend war weil wir ein Anhörungsbogen zu einer Einstellung bekommen hab. Wo man sieben Tage Zeit hat darauf zu reakieren, was er nicht so sah.
Hallo Marvel, auch du hast Recht. Gerade deshalb kann er nicht einfach so Sitzungen einberufen weil in unsere Geschäftsordnung steht, das eine alle zwei Wochen Donnerstag´s statt zu finden hat, zusätzlich zu den außerordentlichen wenn es mal dringend was gibt.
Vielen Dank für eure Antworten. Einen schönen Sonntag noch.
Erstellt am 06.09.2015 um 16:33 Uhr von Kölner
Nur wenn ein Viertel der BR Mitglieder das wollen kann der Sekretär an der Sitzung teilnehmen.
Wäre auch noch schöner....
Erstellt am 07.09.2015 um 15:35 Uhr von Niemand
Ich habs noch nicht so ganz verstanden.
bist du nun BR oder Ersatzmitglied?
Wenn du BR bist gehst du selbstverständlich zur Sitzung. Der Chef hat dich dann ersatzweise frei zu stellen umd du holst die freie Zeit nach.