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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gibt es eine Regel wie mit alten BR-Protokollen umgegangen wird?

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Eddie74
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wie sind ein Betrieb mit mehr als 300 Mitarbeitern. Ich frage mich als neues Betriebsratsmitglied ob ich nicht auch Zugriff auf ältere Protokolle des "alten" Gremiums haben sollte. Für jede Sitzung des Betriebsrates wird natürlich Protokoll geführt. Nun ist es ja so, dass wir derzeit auch Themen "beackern" die bereits im alten Gremium schon diskutiert wurden. Gibt es eine Regel oder Paragraphen wie mit alten Protokollen umgegangen wird? Müssen diese gelöscht/vernichtet werden oder wird mir etwas vorenthalten?

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Community-Antworten (4)

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pit47

15.06.2006 um 14:14 Uhr

Hallo Eddie74, die Niederschriften (Protokolle) sind aufzubewahren, solange ihr Inhalt von rechtlicher Bedeutung ist (§ 34 BetrVG Kommentare von Däubler Rn 12 und Fitting Rn 17). Wir bewahren die Niederschriften nach dem § 44b Handelsgesetzbuch 10 Jahre auf.

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Kölner

15.06.2006 um 15:01 Uhr

@pit47 HGB? Und Du meinst den § 44b? Ich bin gespannt, was da drin steht!

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pit47

15.06.2006 um 15:38 Uhr

@Kölner es ist natürlich nicht mehr § 44b sondern § 238 HGB. Sorry

K
Kölner

15.06.2006 um 15:51 Uhr

Da kommen wir m.E. aber dennoch nicht weiter: Wenn schon am HGB anlehnen, dann an § 257 HGB!

Der BR ist aber kein Kaufmann. Eine Frist ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die Protokolle sind aber Eigentum der Institution "Betriebsrat", nicht der Personen, die dem Gremium angehören. Daher ist es nicht zulässig (und erfüllt u. U. sogar den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem. § 274 StGB), die Protokolle, die Themen behandeln, die noch relevant sind, zu vernichten, wenn die Amtszeit eines Betriebsrats abläuft.

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