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Urlaub - Feiertage

H
HeikeS
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen in dem Thema Betriebsurlaub? Wir Schließen unser Werk vom 21.12.2014 – 05.01.2014 und nun soll das geregelt werden in einer BV. Da wir ein Mehrschicht Betrieb sind, fallen normal auch Unterschiedlich Zulagen an, der AG möchte gerne die Zulagen für den Zeitraum des Urlaubes Streichen, normal würden unsere AN den Urlaub bezahlt bekommen + jeweils die Schichtzulagen. Der AG möchte mit dieser BV auch keinen Überstundenabbau fördern sondern erlaubt nur Unbezahlte Freistellung oder Urlaub aus 2015. Das ganze beißt sich aber mit der BV Zeitkonto, wo extra drin steht das ein Überstunden Konto zum Ende des Jahres auf null stehen sollte.

Würde auch gerne wissen wie Ihr eine Notbesetzung z.b in der Abteilung Technik in diesem Zeitraum Regelen würdet.

Wie macht Ihr das in euerm Betrieb? Jemand Tipps

Merci Heike

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

21.11.2014 um 21:31 Uhr

Hallo Heike wenn alle BVs so geschrieben werden wie es de AG will dann können wir die Betriebsräte gleich abschaffen! Macht Euren Gegenvorschlag so wie Ihr Euch so eine BV vorstellt und dann mal schauen wo man sich treffen kann. Kleiner Tip bei so einem Gegenvorschlag immer ein paar Sachen einbauen die nicht annehmbar sind damit der AG auch was streichen kann ;-) So hat er es bei Euch sicher auch gemacht.

D
Dezibel

21.11.2014 um 22:36 Uhr

So ist es. Gebt dem AG sein Erfolgserlebnis und setzt durch, was ihr wirklich wollt/braucht ... Und wie Urlaubsentgelte aussehen, das ist ja bekannt, wie Du schreibst, da braucht ihr keine Luft ran zu lassen.

Würde auch gerne wissen wie Ihr eine Notbesetzung z.b in der Abteilung Technik in diesem Zeitraum Regelen würdet. Keine Ahnung, das ist verhandelbar, macht das Beste draus.

  • Freiwilligkeit?
  • Sonderbezahlung?
  • extra Frei?
  • kleines Geschenkpaket?

Da fällt mir noch einiges ein .... ;))

G
gironimo

22.11.2014 um 10:33 Uhr

wieso denn überhaupt eine Notbesetzung für die Technik, wenn der Betrieb doch steht?

Wenn die Arbeiten durchführen sollen, die gerade deshalb gut durchführbar sind, ist es keine Notbesetzung, sondern ganz normaler Arbeitseinsatz.

Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu. Alles Verhandlungssache. Gebt nicht so leicht klein bei. Der 21.12. ist nicht mehr lange hin - und eine Einigungsstelle wäre teuer. Da läuft dann alles auf gute Nerven und Argumente und Verhandlungsgeschick hinaus.

H
HeikeS

22.11.2014 um 11:10 Uhr

Hallo,

danke für die Antworten :)

Die Abteilung Technik hat zu diesem Zeitpunkt frei, sollte aber ein Einsatz erfolgen der noch nicht abzusehen ist, wie defekte an einer Heizung/Wasser (Leck) oder Stromausfall können hier die Mitarbeiter auf freiwilliger Basis aus dem Urlaub herausgenommen werden.

Andere Mitarbeiter aus dem Bereich z.b Vertrieb sollen zwischen den Jahren Arbeiten, wegen Warenversand und Inventur.

Denke hier sollten 2 Personen (Berufsgruppen) sich freiwillig dazu Bereit erklären und dafür eine extra Entlohnung/Belohnung bekommen die Angemessen ist.

H
HeikeS

05.12.2014 um 16:40 Uhr

Schlimmer geht immer und so hat der BRV ja eine BV Unterschrieben wo die AN ja zwischen den Jahren Urlaub nehmen müssen und auch auf Ihre Zulagen (Spätschicht,Nachtschicht,Feiertage) verzichten müssen.

Normal ist es bei uns so das wenn ich mir am Sonntag Urlaub nehme, bekomme ich meinen Lohn + 100% Sonntags Zulage und das gleiche Verfahren gilt bei Spät und Nachtschicht.

Laut dem BRV kann das der AG machen weil "Betriebsurlaub" stimmt aber so nicht, die AN werden ja schlechter gestellt in diesem Moment. Die AN haben den gleichen Anspruch auch nach Weihnachten b.z.w über den Jahreswechsel.

Nur was macht das Gremium nun, wenn der BRV mal en lockeren Alleingang vollzogen hat.

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