Fristen bei Einstellung
Hallo zusammen, wie sind die Fristen für einen Widerspruch bei einer Einstellung? Gelten die auch schon bei einer mündlichen Aussage oder gilt nur die Schriftform. Danke im voraus.
Community-Antworten (8)
21.11.2014 um 17:04 Uhr
Es bedarf keiner Schriftform
21.11.2014 um 17:05 Uhr
Ich würde mich da eher auf den § 99 Abs. 3 BetrVG verlassen. Insbesondere Satz 2.
Also schriftlich innerhalb einer Woche.
21.11.2014 um 17:28 Uhr
Die Frage ist, welche Frist gemeint ist. Die bis zum Widerspruch beginnt auch mündlich nach kompletter Info durch den AG. ein Widerspruch muss natürlich schriftlich erfolgen. Ich hatte an den ersten Fall gedacht.
21.11.2014 um 17:57 Uhr
Die nach kompletter Info des Arbeitgeber.
21.11.2014 um 18:03 Uhr
Die muss schriftlich erfolgen.
22.11.2014 um 12:39 Uhr
@ RuSBR
Aufmerksame BRM sollten erkannt haben, dass das BetrVG zwischen Widerspruch und Zustimmung unterscheidet und sich daraus unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben!
Also sollte ein BR doch die ZUSTIMMUNG zur personellen Einzelmaßnahme verweigern, falls überhaupt einer der im § 99 Abs.2 BetrVG aufgeführten Gründe greift und nicht einfach nur einen Widerspruch einlegen, der vom Gesetzgeber an dieser Stelle überhaupt NICHT vorgesehen ist ...
Erspart ggf. vollkommen unnötige Auseinandersetzungen, wie denn die Meinungsäußerung des BR konkret gemeint war!
Benötigt der AG die ZUSTIMMUNG des BR, muss er nämlich eine fehlende Zustimmung des BR fristgerecht durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen!!!
Dass die Gründe für die Versagung der Zustimmung innerhalb einer Woche fristgerecht SCHRIFTLICH mitgeteilt werden müssen, ist dem 99er ebenfalls zu entnehmen. Und dass die Anhörungsfrist erst nach vollständiger Info des AG läuft, sollte ebenfalls bekannt sein.
Wie der AG informiert (schriftlich, Email, mündlich, Fax) ist vollkommen egal, hier gibt es KEINE gesetzlich geregelten Formerfordernisse.
24.11.2014 um 10:39 Uhr
OK dann ist die Frist schon abgelaufen. Wie sieht das denn aus wenn man die Bewerbungsunterlagen nicht bekommt diese aber auch noch nie Eingefordert hat (Ich weis ist falsch) könnte man sich darauf berufen wenn die Frist abgelaufen ist, oder muss ich das vorher schriftlich eingefordert haben?
24.11.2014 um 16:25 Uhr
Das ist eine Holschuld des BR. Demnach:Kein Grund für gar nichts.
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