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Mitbestimmung

M
Maddox
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Wir haben bei uns einen BD ( Bereitschaftsdienst ) und einen ÜBD ( Übergeordneter ) Die Anzahl der Kollegen in beiden Diensten war ungefähr gleich . Jetzt muß ein MA vom ÜBD in den BD wechseln , weil seine Computerkenntnisse mangelhaft sind - so die offizielle Begründung . Neben bei bemerkt , ist der betroffene MA schon mehrere Jahre im ÜBD beschäftigt gewesen . Ist dieser Sachverhalt mitbestimmungsplichtig ?

grüße Maddox

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

21.11.2014 um 16:27 Uhr

Ihr müsst prüfen, ob sich die Umstände wesentlich ändern, unter der die Arbeit zu leisten ist - also eine Versetzung vorliegt (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Wenn nicht wäre eine Beschwerde des AN beim BR sehr hilfreich (§ 85 BetrVG).

Außerdem solltet Ihr den AG nach betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen fragen, die ja im IT Bereich schon fast unumgänglich sind.

Und wenn Euch das ganze an den Haaren herbeigezogen vor kommt - fragt doch konkret nach, was der wirkliche Grund ist (wo es doch jahrelang funktioniert hat)

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