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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellungstest

W
wissensdurst
Jan 2018 bearbeitet

Unser stellv. Chef möchte uns den aktuellen Einstellungstest nicht zeigen. Darf er das?

2.73305

Community-Antworten (5)

G
gironimo

21.11.2014 um 16:41 Uhr

Und wie sollt Ihr dann Eure Mitbestimmung ausüben (§ 94 BetrVG)? Ihr müsst dem Chef untersagen, den Fragebogen ohne Eure Zustimmung anzuwenden und Eure Mitbestimmung zu beachten. Lässt er sich nicht überzeugen > § 23.3 BetrVG

W
wissensdurst

21.11.2014 um 17:03 Uhr

Das gilt dann also nicht nur für den Perosnalfragebogen sondern auch für den Einstellungstest? Danke für die schnelle Antwort!

G
gironimo

21.11.2014 um 17:10 Uhr

Ja - da wird im Sinne des § 94 BetrVG mit Sicherheit ein Fragebogen verwendet - ansonsten kommen bei einem Test ja Bewertungskriterien zum Ansatz, die auch Mitbestimmungspflichtig sind (gleicher §). Also welche Fragen/Aufgaben werden gestellt und wie bewertet.

W
wissensdurst

21.11.2014 um 17:16 Uhr

Super. Danke Dir!

H
Hoppel

22.11.2014 um 12:52 Uhr

@ wissensdurst

Wie wäre es denn, einfach nur den § 99 BetrVG anzuwenden???

Hört der AG den BR zur Einstellung an, MUSS er dem BR SÄMTLICHE, zur Bewerbung gehörige Unterlagen vorlegen. Dazu zählen dann selbstverständlich auch Einstellungstests!

Wie so häufig, hätte auch hier der Blick in eine Kommentierung Klarheit geschaffen ...

Auch hilfreich: BAG 28.06. 2005 (Az. 1 ABR 26/04): Als erforderliche Bewerbungsunterlagen sind neben den von den Stellenbewerbern selbst eingereichten auch solche Unterlagen anzusehen, die erst der Arbeitgeber anlässlich der Bewerbung über die Person des Bewerbers erstellt hat. Dazu zählen etwa Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite und Ergebnisse von Tests oder Einstellungsprüfungen.

Der Verweis auf den § 94 BetrVG hilft hier überhaupt NICHT weiter ...

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