Einstellungstest
Unser stellv. Chef möchte uns den aktuellen Einstellungstest nicht zeigen. Darf er das?
Community-Antworten (5)
21.11.2014 um 16:41 Uhr
Und wie sollt Ihr dann Eure Mitbestimmung ausüben (§ 94 BetrVG)? Ihr müsst dem Chef untersagen, den Fragebogen ohne Eure Zustimmung anzuwenden und Eure Mitbestimmung zu beachten. Lässt er sich nicht überzeugen > § 23.3 BetrVG
21.11.2014 um 17:03 Uhr
Das gilt dann also nicht nur für den Perosnalfragebogen sondern auch für den Einstellungstest? Danke für die schnelle Antwort!
21.11.2014 um 17:10 Uhr
Ja - da wird im Sinne des § 94 BetrVG mit Sicherheit ein Fragebogen verwendet - ansonsten kommen bei einem Test ja Bewertungskriterien zum Ansatz, die auch Mitbestimmungspflichtig sind (gleicher §). Also welche Fragen/Aufgaben werden gestellt und wie bewertet.
21.11.2014 um 17:16 Uhr
Super. Danke Dir!
22.11.2014 um 12:52 Uhr
@ wissensdurst
Wie wäre es denn, einfach nur den § 99 BetrVG anzuwenden???
Hört der AG den BR zur Einstellung an, MUSS er dem BR SÄMTLICHE, zur Bewerbung gehörige Unterlagen vorlegen. Dazu zählen dann selbstverständlich auch Einstellungstests!
Wie so häufig, hätte auch hier der Blick in eine Kommentierung Klarheit geschaffen ...
Auch hilfreich: BAG 28.06. 2005 (Az. 1 ABR 26/04): Als erforderliche Bewerbungsunterlagen sind neben den von den Stellenbewerbern selbst eingereichten auch solche Unterlagen anzusehen, die erst der Arbeitgeber anlässlich der Bewerbung über die Person des Bewerbers erstellt hat. Dazu zählen etwa Personalfragebögen, schriftliche Auskünfte von dritter Seite und Ergebnisse von Tests oder Einstellungsprüfungen.
Der Verweis auf den § 94 BetrVG hilft hier überhaupt NICHT weiter ...
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