Einstellungstest für Auszubildende
Muss der AG dem BR bei Neueinführung eines Eignungstestes für Auszubildende diesen vorab vorlegen ?
Community-Antworten (5)
28.08.2019 um 12:53 Uhr
§ 95 BetrVG (1): Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
28.08.2019 um 13:10 Uhr
@seehas
Heißt das jetzt (Deiner Meinung nach) Ja, oder Nein?
28.08.2019 um 14:04 Uhr
Tja, ich als unbedarfter Dritter würde im Brustton der Überzeugung JA sagen :D
28.08.2019 um 14:14 Uhr
Meiner Meinung nach heißt das: Eindeutig ja! Ein Einstellungstest fällt für mich eindeutig unter das Thema Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen. Wenn das nicht, was dann?
28.08.2019 um 14:39 Uhr
§ 94 BetrVG ist hier zutreffend.
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