W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellungstest; BR hält Fragen für überzogen - wie würdet Ihr agieren?

N
nicki
Jan 2018 bearbeitet

Bisher gab es in unserem Betrieb keinen Einstellungstest. Jetzt soll sich dies allerdings ändern!!!! Dem BR wurde bereits der Einstellungstest vorgelegt und hält diesen für überzogen!!! Hinzuzufügen wäre noch das der Einstellungstest dem BR.-Vositzenden übergeben wurde mit den Worten:....ist sowieso nicht zu schaffen!!!! Wir haben ihn jetzt erst mal abgelehnt, da der BR diese Fragen für überzogen hält und andere Fragen einbinden würde. Es handelt sich hierbei um ein Logistik Unternehmen, welches im Gesundheitswesen angesiedelt ist. Übrigens sogenannte AT Stellen sollen diesen Einstellungstest nicht vollziehen. Der BR hat auch keinen Überblick wieviele Bewerber es gab,...ist nicht bei den Test anwesend und weiß letztendlich nicht ..... wie der Arbeitgeber die Bewerber ausgesucht hat....Ist mir alles zu wenig!!!!!Sehe irgendwie nur noch die Einigungsstelle!!!!! Habt Ihr einen Rat für mich oder wie würdet Ihr agieren?????

4.86703

Community-Antworten (3)

S
SteffenBRBerlin

17.01.2010 um 21:50 Uhr

Ich würde nicht gleich die Einigungsstelle anrufen .. Wir haben bei uns (allerdings im GBR) einen weiteren Ausschuss gegründet (auf Wunsch unseres AG`s - ja man staune), und zwar einen Aus- und Fortbildungsausschuss. Dieser (wo ich mit bei bin) kümmert sich um genau solche Dinge.

Ich habe mir (für diesen Ausschuss) ein Buch bestellt, um selbst einen Test zu erstellen, und diesem dem AG vorzulegen.

Schau mal bei Amazon nach der ISBN "978-3821859835"; ist wunderbar, um dem AG eine überarbeite Version vorzulegen. Und vllt. nochmal friedlich an einen Tisch zu kommen.

Gruß Steffen

K
Kölner

18.01.2010 um 10:57 Uhr

...ich wüsste gar nicht, dass der BR hier überhaupt etwas zu sagen hätte.

P
Petrus

18.01.2010 um 12:25 Uhr

@kölner: Wenn dieser Test eine Bestandteil der Personalauswahlrichtlinie nach §95 ist... Oder gibts Urteile zu §94, dass "Testfragen für alle" gleichbedeutend mit Angaben in Formularferträgen sind? Aber wenn der ArbGeb schonmal freiwillig fragt...

Ihre Antwort