Erstellt am 10.05.2008 um 17:58 Uhr von Alter Betriebsrat
Servus !
Ich denke, das wenn ein Eignungstest, mit noch nicht zum Unternehmen gehörigen Personen durchgeführt wird, geht das den Betriebsrat nichts an, denn der ist ja eigentlich nur für die AN zuständig, die ihn gewählt haben.
Grüssle
Erstellt am 10.05.2008 um 18:18 Uhr von pirat
@Sandra
zum Thema Eignungstest....was soll das für einer sein?
Intelligenztest
Leistungstest
Persönlichkeitstest
Assessment-Center....
vorher nicht, aber nachher...
Zu den Bewerbungsunterlagen zählen alle eingereichten Unterlagen der Bewerber und alle vom AG erstellten weiteren Testergebnisse mit Ausnahme des Ergebnisses der eventuellen ärztlichen Untersuchung.