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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GF besteht erstmals und ohne Absprache auf Einstellungstest

S
Sandra
Jan 2018 bearbeitet

Seit 4 Wochen stellen wir neues Personal ein. Nun möchte sich eine Bekannte von mir bewerben und der GF besteht zum ersten Mal auf einen Einstellungstest. Muß er das nicht ersteinmal mit dem BR besprechen? Oder kann er wirklich von jetzt auf gleich einen Test verlangen?

8.40002

Community-Antworten (2)

AB
Alter Betriebsrat

10.05.2008 um 19:58 Uhr

Servus !

Ich denke, das wenn ein Eignungstest, mit noch nicht zum Unternehmen gehörigen Personen durchgeführt wird, geht das den Betriebsrat nichts an, denn der ist ja eigentlich nur für die AN zuständig, die ihn gewählt haben.

Grüssle

P
pirat

10.05.2008 um 20:18 Uhr

@Sandra zum Thema Eignungstest....was soll das für einer sein? Intelligenztest Leistungstest Persönlichkeitstest Assessment-Center....

vorher nicht, aber nachher... Zu den Bewerbungsunterlagen zählen alle eingereichten Unterlagen der Bewerber und alle vom AG erstellten weiteren Testergebnisse mit Ausnahme des Ergebnisses der eventuellen ärztlichen Untersuchung.

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