Erstellt am 21.11.2014 um 15:42 Uhr von gironimo
Nein - das sehe ich nicht.
Erstellt am 22.11.2014 um 11:59 Uhr von Hoppel
@ Nelchen
Egal um was für eine Wahl es geht ... KEIN Wahlvorstand ist berechtigt, eine ausschließliche Briefwahl beschließen zu dürfen!!! Ein solcher Beschluss bzw. eine solche Wahl kann IMMER erfolgreich angefochten werden.
JEDER Wähler MUSS die Möglichkeit haben, seinen Stimmzettel am Wahltag persönlich in eine Wahlurne einwerfen zu können.