Erstellt am 21.11.2014 um 12:37 Uhr von moreno
Der Betriebsrat darf die Farbe aussuchen :-) was hast Du in Deinem Seminar gelernt????
Erstellt am 21.11.2014 um 12:40 Uhr von ickederdicke
Thema wäre z.B. bei der Arbeitssicherheit gegeben, da Kleberdämpfe, Ausdünstungen neuer Teppichböden ggf. Mitarbeitern gesundheitliche Probleme bringen können.
was das Budget BR angeht,da hat euch die GL doch grad was an die Hand gegeben. Wenn Geld für Teppiche da ist, dann vermutlich auch für BR Arbeit.
Erstellt am 21.11.2014 um 13:07 Uhr von Pickel
Sofern die Gesellschafter das nicht verhindern, kann die GL sich ihr Zimmer mit Blattgold bestücken. der BR ist nicht der AG!
Erstellt am 21.11.2014 um 13:08 Uhr von fantil
Hallo E.,
mitbestimmungspflichtig wäre es nach § 87 BetrVG (1) Satz 8, wenn es sich eben um Sozialräume handeln würde, sonst nicht.
In § 40 BetrVG sind eure Kosten geregelt.
Gruß
Fantil
Erstellt am 21.11.2014 um 15:51 Uhr von gironimo
Der BR hat kein Budget. Der AG hat die "erforderlichen" Kosten zu tragen. Wie hoch diese auch sind. Lasst Euch da keinen Riegel vorschieben.
Wenn der AG in Tränen ausbricht, weil der BR schon wieder Kosten verursacht, braucht Ihr Euch den Schuh ja nicht anziehen oder gar auf berechtigte Ausgaben wegen BR-Arbeit verzichten. In Zukunft fällt es Euch vielleicht leichter, auf Eure Rechtsansprüche zu pochen, wenn Ihr den neuen Teppich vor Augen habt.
Erstellt am 24.11.2014 um 07:11 Uhr von seesee
Als BR hat man ja auch immer die Kosten im Auge, auch was die eigenen Ansprüche betrifft. Wenn die GF dann das Geld zum Fenster raus schmeißt, ist das besonders ärgerlich. Ich würde das im Monatsgespräch thematisieren, genau so wie GF die BR-Kosten thematisiert. Und gleich einen Antrag (natürlich vorher Beschluss!) z.B. für ein neues Laptop odrr was der BR gerade braucht mitbringen. Die Gelegenheit iat günstig...