Verschönerungen im Betrieb
Hallo,
eine kurze Frage. Wie sieht es bei Verschönerungen im Betrieb aus. Besteht dort Mitbestimmung? Kurzes Beispiel: In unsere Firma wird der komplette alte Teppich heraus gerissen und mit neuen Teppich ersetzt. Der Grund ist, dass der alte Teppich der GL nicht mehr gefällt. Auf der anderen Seite wird das Budget des BR gering wie möglich gehalten, da angeblich kein Geld vorhanden ist. Ich habe in einem Seminar gelernt, dass,wenn die GL Geld in einen Topf wirft, dass der BR immer Mitbestimmungdpflichtig ist. Ist das richtig ??
Community-Antworten (6)
21.11.2014 um 13:37 Uhr
Der Betriebsrat darf die Farbe aussuchen :-) was hast Du in Deinem Seminar gelernt????
21.11.2014 um 13:40 Uhr
Thema wäre z.B. bei der Arbeitssicherheit gegeben, da Kleberdämpfe, Ausdünstungen neuer Teppichböden ggf. Mitarbeitern gesundheitliche Probleme bringen können. was das Budget BR angeht,da hat euch die GL doch grad was an die Hand gegeben. Wenn Geld für Teppiche da ist, dann vermutlich auch für BR Arbeit.
21.11.2014 um 14:07 Uhr
Sofern die Gesellschafter das nicht verhindern, kann die GL sich ihr Zimmer mit Blattgold bestücken. der BR ist nicht der AG!
21.11.2014 um 14:08 Uhr
Hallo E.,
mitbestimmungspflichtig wäre es nach § 87 BetrVG (1) Satz 8, wenn es sich eben um Sozialräume handeln würde, sonst nicht. In § 40 BetrVG sind eure Kosten geregelt.
Gruß Fantil
21.11.2014 um 16:51 Uhr
Der BR hat kein Budget. Der AG hat die "erforderlichen" Kosten zu tragen. Wie hoch diese auch sind. Lasst Euch da keinen Riegel vorschieben.
Wenn der AG in Tränen ausbricht, weil der BR schon wieder Kosten verursacht, braucht Ihr Euch den Schuh ja nicht anziehen oder gar auf berechtigte Ausgaben wegen BR-Arbeit verzichten. In Zukunft fällt es Euch vielleicht leichter, auf Eure Rechtsansprüche zu pochen, wenn Ihr den neuen Teppich vor Augen habt.
24.11.2014 um 08:11 Uhr
Als BR hat man ja auch immer die Kosten im Auge, auch was die eigenen Ansprüche betrifft. Wenn die GF dann das Geld zum Fenster raus schmeißt, ist das besonders ärgerlich. Ich würde das im Monatsgespräch thematisieren, genau so wie GF die BR-Kosten thematisiert. Und gleich einen Antrag (natürlich vorher Beschluss!) z.B. für ein neues Laptop odrr was der BR gerade braucht mitbringen. Die Gelegenheit iat günstig...
Verwandte Themen
Gemeinsamer Betrieb? Wie agiert der BR
ÄlterHallo zusammen, hab schon mal zu meiner Frage andere Beiträge gelesen, bin aber nicht so richtig fündig geworden. Wir haben in unserem Konzen einenkleinen Betrieb K. Diese MA wünschen einen BR, wol
Betriebsversammlung
ÄlterServus ihr Lieben Ein Unternehmen drei Betriebe, zwei BR, GBR in der Planung. Betrieb eins, 150 Mitarbeiter 100 MA im Lager und 50 MA in der Vrewaltung, räumlich getrennt ca. 200 Metre Luftlinie,m
Gemeinsamer Betrieb oder nicht?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage, die sicher oft in anderer Form gestellt wurde, ich versuche aber mal, etwas Klarheit zu bekommen. Betrieb A ist ein Krankenhaus (2 Krankenhäuser), die Mutter mit 700 Mita
Betriebsübergang
ÄlterBetrieb 1 und Betrieb 2 liegen ca 300 km auseinander und haben beide einen Betriebsrat. Betrieb 1 geht über in Betrieb 2. Was passiert mit dem Betriebsrat aus Betrieb 1? Die MA aus Betrieb 1 beko
BR-Wahl 2010 - zwei Betriebe
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, ich habe hier mal eine Frage zur BR-Wahl 2010. Folgender Ausgangspunkt: Wir sind 2 Betriebe, die räumlich ca. 30 Km auseinanderliegen. Betrieb 1 ist eine GmbH mit 3