Erstellt am 20.09.2012 um 08:34 Uhr von rolfo
Jeder Betriebsteil hat seinen Betriebsrat, der bleibt wie bisher bestehen, und ihr gründet einen GBR
Erstellt am 20.09.2012 um 08:37 Uhr von Kölner
@rolfo
In seltenen Fällen kann das so sein, wie Du sagst, muss aber nicht!
@hassia
Wie ist der 'Übergang' denn definiert?
Erstellt am 20.09.2012 um 09:08 Uhr von rolfo
Ich sehe das mal so, beide Betriebe bleiben am jeweiligen Standort, an jedem Standort ein Geschäftsführer, bisher Betrieb A und Betrieb B. Jetzt Betrieb C.
Also 2 Niederlassungen eines Betriebes.
Die räumliche Trennung von 300 Km.
Also 2 BR
Erstellt am 20.09.2012 um 09:35 Uhr von gironimo
Den Fortbestand der Betriebsräte sehe ich wie rolfo.
Zu den übrigen Detailfragen beim Übergang würde ich einen Fachanwalt zur Beratung hinzuziehen.
Erstellt am 20.09.2012 um 12:00 Uhr von petrus
Was geht hier wie über? Betriebe? Oder meinst Du Unternehmen?