Betriebsübergang
Betrieb 1 und Betrieb 2 liegen ca 300 km auseinander und haben beide einen Betriebsrat. Betrieb 1 geht über in Betrieb 2. Was passiert mit dem Betriebsrat aus Betrieb 1?
Die MA aus Betrieb 1 bekommen ein Zusatz zum Vertrag und sind dann MA von Betrieb 2. Der Betrieb 1 bleibt als Standort bestehen.
@petrus Aus Betrieb 1 gehen die MA in Betrieb 2 als MA. Beide Betriebe gehören zu einem Unternehmen XY.
Community-Antworten (5)
20.09.2012 um 10:34 Uhr
Jeder Betriebsteil hat seinen Betriebsrat, der bleibt wie bisher bestehen, und ihr gründet einen GBR
20.09.2012 um 10:37 Uhr
@rolfo In seltenen Fällen kann das so sein, wie Du sagst, muss aber nicht!
@hassia Wie ist der 'Übergang' denn definiert?
20.09.2012 um 11:08 Uhr
Ich sehe das mal so, beide Betriebe bleiben am jeweiligen Standort, an jedem Standort ein Geschäftsführer, bisher Betrieb A und Betrieb B. Jetzt Betrieb C. Also 2 Niederlassungen eines Betriebes. Die räumliche Trennung von 300 Km. Also 2 BR
20.09.2012 um 11:35 Uhr
Den Fortbestand der Betriebsräte sehe ich wie rolfo.
Zu den übrigen Detailfragen beim Übergang würde ich einen Fachanwalt zur Beratung hinzuziehen.
20.09.2012 um 14:00 Uhr
Was geht hier wie über? Betriebe? Oder meinst Du Unternehmen?
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