Ich habe hier auf http://www.betriebsrat.com/betriebsratsvorsitzende-betriebsversammlung einen aktuellen und sehr interessanten Artikel zur Betriebsversammlung mit einigen sinnvollen Verweisen im Betriebsverfassungsgesetz gelesen, der in einem groben Überblick die wichtigsten Regelungen zusammenfasst. Allerdings vermisse ich eine wichtige Info: Wenn im Halbjahr eine Betriebsversammlung einberufen wird, kann die Versammlung ohne weiteres verschoben werden? Man liest in den Zeitungen und im Internet über abgesagte Betriebsversammlungen. Doch wie ist es gesetzlich geregelt?