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Verschiebung der Betriebsversammlung ohne weiteres möglich?

M
MyloBrand
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe hier auf http://www.betriebsrat.com/betriebsratsvorsitzende-betriebsversammlung einen aktuellen und sehr interessanten Artikel zur Betriebsversammlung mit einigen sinnvollen Verweisen im Betriebsverfassungsgesetz gelesen, der in einem groben Überblick die wichtigsten Regelungen zusammenfasst. Allerdings vermisse ich eine wichtige Info: Wenn im Halbjahr eine Betriebsversammlung einberufen wird, kann die Versammlung ohne weiteres verschoben werden? Man liest in den Zeitungen und im Internet über abgesagte Betriebsversammlungen. Doch wie ist es gesetzlich geregelt?

2.07603

Community-Antworten (3)

K
Kölner

21.11.2014 um 12:12 Uhr

Wie verschieben? Wie Halbjahr? Man muss als BR 4 Versammlungen im Jahr und damit eine im Quartal machen.

G
gironimo

21.11.2014 um 16:57 Uhr

Und warum sollte man sie verschieben?

Kannst Du konkreter werden?

H
Hoppel

22.11.2014 um 21:33 Uhr

@ Kölner

Korinthenkackermodus on

Man muss als BR in jedem Quartal eine Betriebsversammlung und somit 4 pro Jahr machen."

Korinthenkackermodus off

@ MyloBrand

"Man liest in den Zeitungen und im Internet über abgesagte Betriebsversammlungen. Doch wie ist es gesetzlich geregelt? "

Ich weiß ja nicht, was für Zeitungen Du liest, aber ich lese extrem selten bis überhaupt nichts über abgesagte Betriebsversammlungen ... Auch ist es ein Unterschied, ob eine Betriebsversammlung ganz abgesagt oder der Termin innerhalb eines Quartals "nur" verschoben wird ...

In letztem Fall muss gewährleistet sein, dass ALLE teilnahmeberechtigten KollegInnen von dem geänderten Termin Kenntnis nehmen können. Auch AG und im Betrieb vertretene Gewerkschaften müssen entsprechend informiert werden.

Kommt man als BR seiner Verpflichtung gem. § 43 BetrVG NICHT nach, kann das schon mal böse Folgen haben!

Welche Informationen aus Deinem Link so aktuell und interessant sein sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Was die Inhalte betrifft, hat sich daran seit Jahren überhaupt nichts geändert.

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