Mehrarbeit
Ein freundliches Hallo, Unsere Firma Arbeitet seit einiger Zeit im Dreischicht-System.Zusätzlich sind für das nächste Jahr fünfzehn Samstage an drei aufeinander folgenden Monaten als Mehrarbeit angesetzt. Unser Arbeitsvertrag beinhaltet eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.Meine Frage ist kann die Arbeitszeit für diese fünfzehn Wochen auf 48 Stunden Ausgeweitet werden ohne Ausgleichstage in Anspruch zu nehmen.Das bedeutet in Zahlen Samstag Spätschicht bis21Uhr30 Arbeitsende neuer Arbeitsbeginn in der darauffolgenden Woche 5 Uhr 30.Das bedeutet eine Wochenendruhezeit von 32 Stunden onne Ausgleichstag.Meine Frage ist was sieht der Gesetzgeber vor?
MFG
Community-Antworten (5)
21.11.2014 um 11:10 Uhr
Der BR sollte niemals Mehrarbeit zustimmen, wenn nicht auch geklärt ist, wie der Ausgleich befriedigend geschaffen wird.
Details findest Du im § 6 ArbZG. Etwas sperrig der Gesetzestext - aber man findet sich zurecht. Zu beachten wären eventuelle Ausnahmeregelungen, die es reichlich gibt; §7 ArbZG.
21.11.2014 um 11:25 Uhr
Die Frage ist welche Regelung möchtet ihr? Es scheint als ob ihr die Pläne Eures AG nur zustimmen oder ablehnen wollt. Bringt doch Eure Vorstellungen ein-ihr sitzt doch an einem sehr langem Hebel. Allerdings solltet ihr neben der im AV geregelten Wochenarbeitszeit auch die Tage berücksichtigen. Wenn im AV von einer 5 Tage Woche die Rede ist, könnt ihr gar nichts regeln. Dann kann der Ag nur auf freiwilligen Einsatz hoffen. ArbZG hin oder her. Laut diesem kann man die Arbeitszeit nur bei einer 6Tage Woche um das genannte Maß ausweiten. Viel Spaß dabei.
21.11.2014 um 11:36 Uhr
Was steht denn im AV überhaupt zu Mehrarbeit? Ihr solltet hier Eure Handlungsfreiheit in jede Richtung überprüfen. Das Günstigkeitsprinzip ist zwar jüngst durch aktuelle Rechtssprechung leicht aufgeweicht worden, jedoch damit nicht nichtig.
21.11.2014 um 12:27 Uhr
Ein kleiner Tipp von mir,lasst euch nicht auf Teilmannschaft ein wenn es soweit kommt. 99 Mann von 100 sind Teillmanschaft.
21.11.2014 um 16:42 Uhr
15 Samstage in einem Dreischschichtsystem bedeutet das die kürzere Woche jeden 3. Samstag eintritt, während in den anderen 2 Wochen die normale Arbeitszeit ( 40 St ) gilt.
Das wäre möglich, weil nicht alle immer dieser Ausweitung unterliegen. Wenn ihr Ausgleichstage wollt, dann regelt dies in der dazugehörigen BV z.B., das während der 3 Wochen, ein zusätzlicher Ruhetag genommen werden muss, und die Zuschläge trotzdem in Zeit/Geld bezahlt werden.Dann bleibt es im Schnitt wieder eine 5 Tage Woche.
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