Ist auch eine unbürokratische Wahl einer JAV zulässig?
Hallo Zusammen,
wir stehen kurz vor der JAV Wahl und müssten das normale Verfahren anwenden. Unsere Azubis haben bereits eine inoffizielle Vertreterin. Können wir sie in irgendeiner Art und Weise rechtskräftig "ernennen" durch einen Beschluss oder ähnliches - insofern das von den Azubis gewünscht wird - oder führt kein Weg an einer bürokratischen Wahl vorbei?
Bräuchten wir in dem Fall auch Vorschlagslisten, wenn nur ein/e Vertreter/in gewählt wird?
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Antworten!
Community-Antworten (6)
21.11.2014 um 10:01 Uhr
Nix da mit ernennen! Macht die Wahl und wenn sie wirklich gewollt wird, dann ist sie JAV. Ansonsten hat sie keinerlei Rechte in dieser Funktion.
Nachtrag: Die Wahl ist nicht BÜROkratisch, sondern DEMOkratisch. Das ist ein kleiner Unterschied. ;))
21.11.2014 um 10:23 Uhr
Die Wahl ist doch eher einfach, da ja wohl § 14a BetrVG (vereinfachtes Wahlverfahren)anzuwenden ist. Siehe auch § 63 BetrVG
21.11.2014 um 10:25 Uhr
Leider nein, wir sind 350 Mitarbeiter, da muss man das normale Anwenden sowie ich das verstanden habe?!
21.11.2014 um 12:40 Uhr
Bräuchten wir in dem Fall auch Vorschlagslisten, wenn nur ein/e Vertreter/in gewählt wird? Selbstverständlich, und vielleicht finden sich sogar noch ein paar Andere, die sich wählen lassen wollen?
Bitte nicht die Frage editieren, das schafft Verwirrung.
22.11.2014 um 13:33 Uhr
@ Rosen
"wir sind 350 Mitarbeiter, da muss man das normale Anwenden sowie ich das verstanden habe?!"
Im Zusammenhang mit der JAV Wahl ist´s vollkommen wurscht, wieviel MA Euer Betrieb zählt. Das anzuwendende Wahlverfahren richtet sich danach, wieviel wahlberechtigte AN/Azubis eine JAV wählen dürfen ...
Mehr dazu z.B. hier: http://www.jav.info/alles-zur-wahl-betrvg
Oder man klickt auf dieser Seite einfach mal den Reiter "Jugendvertretung" an ...
Sorry, aber es ist erschreckend, dass ihr kurz vor der JAV Wahl steht und offensichtlich überhaupt keine Ahnung bzgl. des Wahlverfahrens habt.
27.11.2014 um 15:00 Uhr
Hallo zusammen,
vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
ich habe noch folgende Frage: Was passiert, wenn die JAV nur aus einer Person besteht und diese nach der Ausbildung - und vor Ablauf der Amtszeit - entscheidet, dass sie aus dem Unternehemen ausscheiden möchte? Wird dann direkt neu gewählt? Ich glaube es rutscht zunächst die Person nach mit der zweithöchsten Stimmanzahl, richtig?
Vielen lieben Dank!
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