Ich möchte Einsicht nehmen in die Brutto-Entgeltlisten gem. § 80 Abs. 2 BetrVG.
Nun kann ich mich erinnern, dass ich beim letzten Mal diese Liste nur in abgespeckter Form einsehen durfte...

Es wurden z.B. die Angaben der beiden Bereichsleiter geschwärzt und waren somit nicht für mich sichtbar.

Zur Info:
Diese beiden Bereichsleiter sind KEINE leitenden Angestellten und sind z.B. auch wahlberechtigt bei der Wahl des Betriebsrates.

Darf der AG also die Brutto-Entgeltangaben solcher Mitarbeiter verheimlichen bzw. schwärzen?

Wenn nein - worauf genau kann ich mich berufen?
Reicht hier ein Hinweis auf § 80 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 2 BetrVG?

Danke und Gruss,
jaypar