Nochmal zu Brutto-Entgeltlisten
Hallo nochmal,
vor ein paar Tagen hatte ich eine Frage bezüglich Einsichtnahme in die Brutto-Entgeltlisten gestellt.
Leider konnte ich in diesem Beitrag nicht mehr antworten... vielleicht da ich selbst die letzte Antwort geschrieben hatte?? Ich konnte meine letzte Antwort nur abändern, wobei aber das Datum erhalten blieb.
Die Frage hieß dort: "Nur teilweise Angaben in Brutto-Entgeltlisten enthalten".
UPDATE:
Soeben wurde mir vom Geschäftsführer eine Liste mit den Bruttogehältern ausgehändigt (nicht nur Einsichtnahme).
Auf dieser Liste fehlen jedoch die beiden Führungskräfte, die KEINE leitenden Angestellten sind. Diese beiden Führungskräfte sind auch wahlberechtigt bei der Wahl des Betriebsrates und gehören m.E. somit unbedingt auch auf diese Liste.
Weiterhin fehlt die Angabe für den einzigen leitenden Angestellten der Belegschaft... wobei dieser seit Jahren als ltd. Angestellter geführt wird... aber ganz streng genommen auch keiner ist. Er nimmt aber auch seit dieser Zeit nicht (mehr) an den Betriebsratswahlen teil.
Was wäre Eure Empfehlung für mein weiteres Vorgehen bezüglich der fehlenden Angaben für die beiden Führungskräfte?
Danke und Gruss, jaypar
Community-Antworten (6)
25.02.2014 um 15:17 Uhr
verstehe gerade deine Frage nicht ganz.... kannst Du es bitte noch einmal etwas näher spezifizieren?
25.02.2014 um 15:24 Uhr
Hallo "paula" und danke für Deine Antwort.
Du hattest mir auf den ursprünglichen Thread ja auch schon geantwortet...
Ganz einfach gesagt: Ich habe nun eine Liste mit den Brutto-Gehältern erhalten. Auf dieser fehlen die beiden Personen mit Leitungsaufgaben, die KEINE ltd. Angestellten sind!
Ich möchte das aber nicht so stehen lassen und gerne ALLE Angaben haben, da ich ansonsten ja keine sinnvolle Auswertung der Daten vornehmen kann. Wie soll ich z.B. die Gehälter vergleichen und sehen, ob es hier eine Lohngerechtigkeit gibt, wenn mir 2 Angaben vorenthalten werden?
Mir ist nur nicht so ganz klar, worauf genau ich mich beziehen kann, wenn ich nun schreibe, dass ich Anspruch auf die vollständigen Angaben ALLER Mitarbeiter-/innen habe...
Danke und Gruss, jaypar
25.02.2014 um 19:41 Uhr
Der BR! hat nach § 80 BetrVG das Recht auf Einsichtsnahme! in die Bruttolohnliste. Daher einfach den AG auffordern die Liste komplett zur Verfügung zu stellen. dann kommt sicher der hinweis, dass diese beien MA leitende Angestellte sind und dann als BR einfach anhand der Kriterien des § 5 BetrVG den aG widerlegen :)
Wenn er dann noch immer nicht will kann man ja das Begehren mittels einer Klage Nachdruck verleihen
26.02.2014 um 10:35 Uhr
Hallo,
ich habe den Geschäftsführer nun angeschrieben, mir eine vollständige Liste zur Einsichtnahme zur ermöglichen.
Dazu habe ich ihm erklärt, dass diese beiden AN mit Leitungsaufgaben keine leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG sind.
Weiterhin habe ich ihm geschrieben, dass AN auch keinen Anspruch darauf haben, ihre Daten für den Betriebsrat nicht einsehbar zu machen, da ansonsten eine sinnvolle Auswertung nicht möglich sei...
Hoffe er sieht somit nun, dass es hier keine Diskussionen mehr gibt ;-)
Schöne Grüße, jaypar
06.03.2014 um 13:14 Uhr
...nur ne kurze Zwischenmeldung:
Nachdem ich ja bereits am 26.2. um eine vollständige Liste gebeten hatte, habe ich bis heute keine Antwort seitens der Geschäftsführung erhalten. Das ist meistens so... es wird einfach "ausgesessen". Ob Absicht dahinter steckt... kann gut sein...
Habe für kommende Woche mein Monatsgespräch mit dem Geschäftsführer und werde das dort nochmal ansprechen.
Es ist immer wieder ärgerlich, dass man als BR ständig den Infos hinterher laufen muss und speziell in unserem Fall ist das tatsächlich immer so!!
Schöne Grüße, jaypar
13.03.2014 um 15:54 Uhr
Liebe BR-ler,
endlich ist es so weit... Heute fand das Gespräch mit dem Geschäftsführer statt. Er berichtete mir, dass er selbst dem Personalverantwortlichen gesagt habe, er solle seine (also dem Personalverantwortlichen) und die Angaben des weiteren Mitarbeiters mit Leitungsaufgaben NICHT mit auf der Liste erfassen, da diese in gewisser Weise meine Vorgesetzten seien. Deshalb solle ich als BR deren Gehalt nicht erfahren.
Ich wendete zunächst ein, dass ich die Gesetze nicht gemacht habe und dass es für diese Entscheidung auch keine gesetzl. Grundlage gebe. Außerdem würde diese Konstellation ja in vielen Betrieben bestehen, da ja meist der BR nicht hauptamtlich ist.
Daraufhin erklärte mir der Geschäftsführer, dass er "die Sache" zunächst dem Vorstandsvorsitzenden vorgetragen habe. Dieser habe dann gesagt, dass er dies nochmal mit dem Geschäftsführer gemeinsam beratschlagen wolle.
Man glaubt es kaum...
Ich bin stinksauer und ich werde nun abwarten, was bei dem Gespräch zwischen Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzendem heraus kommt.
Falls mir dann mitgeteilt wird, dass ich NICHT die vollständige Liste erhalte, überlege ich, den Geschäftsführer zu fragen, ob ihm denn auch klar sei, dass es sich bei seiner Entscheidung um eine Behinderung von Betriebsratsarbeit handele... und ob ihm klar sei, was das bedeutet...
Ich bin nun sehr gespannt auf Eure Kommentare.
Danke und Gruss, jaypar
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