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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarungen öffentlich einsehbar machen

E
Eastmuc
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

uns ist in letzter Zeit verstärkt aufgefallen, dass unsere Kollegen mit unseren Betriebsvereinbarungen alles andere als vertraut sind. Das liegt wohl auch daran, dass die BV's bei uns nicht an einem öffentlichen Ort ausliegen oder am schwarzen Brett hängen sondern in der Personalabteilung oder beim BR eingesehen werden können.

Ein Aushang am schwarzen Brett bzw. in der Kantine wurde von der Geschäftsführung bisher immer abgelehnt.

Wie handhabt ihr das? Kann man als BR darauf bestehen, dass die BV's am schwarzen Brett aushängen?

Dankeschön im Voraus

2.40207

Community-Antworten (7)

G
ganther

19.11.2014 um 14:44 Uhr

Bei uns stehen sie komplett im Intranet vom AG dort eingestellt

S
Snooker

19.11.2014 um 14:50 Uhr

In erster Linie ist dafür der AG verantwortlich. Muss dies auch bekannt machen.

K
Kölner

19.11.2014 um 16:02 Uhr

Macht ein eigenes Aushang-Brett und veröffentlicht die BVs, die ihr veröffentlichen wollt...

F
Fußballspieler

19.11.2014 um 16:23 Uhr

Macht den AG darauf aufmerksam das er gegen § 77 (2) 3 BetrVG verstößt.

M
metallica

19.11.2014 um 17:34 Uhr

Wenn die BV jederzeit beim BR und der Personalabteilung eingesehen werden könne, glaube ich nicht, dass dort gegen das BetrVG verstossen wird.

Macht euch auch nicht zuviele Illusionen, dass das Aushängen an geeigneter Stelle etwas ändert. Besser sind Informationen im Rahmen von Betriebs- bzw. Abteilungsversammlungen.

G
gironimo

19.11.2014 um 18:45 Uhr

Bei uns stehen sie auch im Intranet. Aber der Vorschlag von metallica ist auch gut. Man muss BVs immer wieder einmal z.B. in einer Betriebsversammlung vorstellen und in Erinnerung rufen.

B
BloodyBeginner

19.11.2014 um 21:21 Uhr

Aktuelle neue BVs liegen an den schwarzen Brettern aus. Alle sind außerdem im Intranet verfügbar, außerdem kann man sie im BR Büro oder Personalbteilung einsehen.

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