Gründung eines Betriebsrates innerhalb einer SE (Societas Europaea)
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Firma, welche als SE gegründet wurde - der Firmensitz ist Berlin. Die SE ist in meinem Fall die Mutterfirma. Innerhalb des Unternehmens wurden GmbHs gegründet, welche im Grunde durchnummeriert Firma XY 1 GmbH, Firma XY 2 GmbH etc. sind. Die offizielle Adresse der GmbH ist ebenfalls identisch wie von der SE.
Innerhalb dieser GmbHs werden dann Mitarbeiter zugeordnet - ab einer mir nicht bekannten Schwelle wird eine neue GmbH eröffnet. (So sieht es zumindest aus)
Die der GmbH zugeordneten Mitarbeiter, vom "einfachen Angestellten" bis zum Manager, arbeiten dann aber ggfs. an unterschiedlichen Standorten; zwar meist regional nicht weit auseinander, aber dennoch.
Kurz veranschaulicht:
Firma XY GmbH 1 --> 5 Standorte (verteilt zb. in Düsseldorf, Essen und Köln) ABER: Firma XY GmbH 2 und Firma XY GmbH 3 hat an den gleichen 5 Standorten ebenfalls Mitarbeiter.
Bedeutet heruntergebrochen auf einen Standort zb. folgendes: (nennen wir ihn Standort a)
100 Mitarbeiter (gesamt) --> 50x Firma XY GmbH 1 --> 25x Firma XY GmbH 2 --> 25x Firma XY GmbH 3
Nun die Frage, in der Hoffnung man weis, was ich meine:
Wenn ich nun am Standort a einen Betriebsrat gründen möchte:
- geht das?
- wer wird vertreten? (Hinweis: die meisten Mitarbeiter sind einer Stadt, nicht einem Standort zugewiesen! Innerhalb einer Stadt gibt es mehrere Standorte)
--> Ziel soll es ja sein, dass ein BR alle Mitarbeiter vertritt.
Da ja am Standort a eben Mitarbeiter unterschiedlicher GmbHs sind, welche auch laut dem Arbeitsvertrag so zugewiesen sind, müsste man ja theoretisch einen Betriebsrat pro GmbH gründen, richtig?
Vielleicht nicht unerheblich: die SE, also die Mutterfirma sozusagen, hat einen BR. Dieser ist allerdings sehr passend mit Leuten besetzt, die nah am Seniormanagement sind. Er vertritt praktisch nicht die Interessen vor Ort!
Ich hoffe auf gute Infos, um das Thema gut voranzubringen. Danke vorab!
Community-Antworten (1)
13.04.2022 um 20:16 Uhr
Eine GmbH ist ein Unternehmen. Dieses Unternehmen kann mehrere Betriebe haben. In den Betrieben werden Betriebsräte gewählt. Also wären demnach Düsseldorf Betriebsräte für die GmbH 1 und für die GmbH 2 (2 Gremien!) zu wählen. Ob die Standorte innerhalb einer Stadt einen einheitlichen Betrieb bilden, müsste man prüfen. Ebenso wäre zu prüfen ob die GmbH 1 und die GmbH 2 an den Standorten jeweils einen Gemeinschaftsbetrieb haben oder nicht.
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