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Einzelfall oder Kollektiv?

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MäuschenSchlau
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Unsere GL hat gestern kurzfristig für 2 Leute Spätschicht angesetzt - ohne mit dem BR vorher zu sprechen. Die beiden AN haben auch nichts dagegen, für den Rest der Woche Spätschicht zu machen.

Aber: handelt es sich um einen Einzelfall oder sollten wir als BR darauf hinweisen, dass wir berechtigt sind, mit zu entscheiden?

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Community-Antworten (12)

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PeterPaula Akzeptiert

19.11.2014 um 13:01 Uhr

Ich bin da ganz bei @Cosinus und würde dem AG mitteilen, dass die Verteilung der AZ zwingende MBR hat und er in Zukunft bitte darauf achten soll, solche Personalmaßnahmen VORHER mit dem BR zu besprechen, denn ohne Zustimmung des BR hätte diese Entscheidung nicht durchgreifend gelten dürfen. Wenn dies allerdings schon öfters vorgekommen ist, man dem AG bereits darauf angesprochen hat und er zum wiederholten male solche Entscheidung trifft, sollte man diese Fälle sammeln und DANN ERST gebündelt mit ner Handvoll 23.3er zum Gericht, beeindruckt dem Richter nämlich wesentlich mehr, als das seine Zeit mit nur EINEM 23.3er vergeudet wird, wo eh nur ein "Du, Du, Du" bei raus kommt ;)

M
martinez

18.11.2014 um 15:39 Uhr

Hi,

Weise die GL darauf hin, dass dies eine Versetzung ist und der BR hier vorab Angehört werden muss.

Arbeitszeit = Mitbestimmung

Dieses mal drückst du noch ein Auge zu, beim nächsten mal wenn dies vorkommt werdet ihr als BR allerdings nicht mehr wegschauen und den vorgegebenen Schritt machen um dies zu verhindern.

Über Personalplanung könntet ihr euch auch gleich noch Gedanken machen, scheint nicht so wie wenn ihr hier mitredet.

Gruß

G
gironimo

18.11.2014 um 16:20 Uhr

Schichtpläne haben immer einen kollektiven Bezug. Ob die Kollegen es freiwillig machen sei dahingestellt. Der BR hat vorher zuzustimmen.

Und Ihr solltet Euch da auch nicht die Butter vom Brot nehmen lassen. Ein zweites mal darf es nicht geben.

Fordert den AG auf es zu unterlassen, Schichten ohne Zustimmung des BR anzuordnen.

Kommt so etwas wiederholt vor, müsstet Ihr vom § 23.3 BetrVG gebrauch machen.

D
Dezibel

18.11.2014 um 16:21 Uhr

hmmmm ... Wo ist das eine Versetzung?

Die beiden AN haben auch nichts dagegen, für den Rest der Woche Spätschicht zu machen. Und warum sollte jetzt der Betriebsrat dagegen sein? Muskeln spielen lassen? Machtgehabe? Kommt mal zurück ins Leben!

beim nächsten mal wenn dies vorkommt werdet ihr als BR allerdings nicht mehr wegschauen und den vorgegebenen Schritt machen Ja, macht mal und viel Spass in der Zukunft.

C
Cosinus

18.11.2014 um 21:31 Uhr

Auch wenn dieses hier keine Versetzung ist, so ist es eine grobe Missachtung des MBR eines BR und ein hiergegen vorgehen, hat rein gar nichts mit Muskeln spielenlassen oder gar Machtgehabe zu tun.

Dass die Betroffenen auch nichts dagegen haben, ist hier auch mehr als irrelevant. Der BR würde ja vielleicht auch nichts dagegen haben. Darum geht es hier ja auch gar nicht.

Schon einmal etwas von: „Wehret den Anfängen“ gehört?

Und wenn diesem BR die Art Spaß zu empfinden, nicht darin besteht, fortlaufend zuzuschauen und dem AG freudig Beifall zu klatschen, wenn er hier macht was er will, sollte er ihm auch mitteilen, welche Art von Spaß hier verstanden und gefordert wird.

M
martinez

19.11.2014 um 08:05 Uhr

@Dezibel

Es gibt eben BR die ihre Arbeit richtig machen und solche wie dich, da wo der AG macht was er will. Da liegt der unterschied.

D
Dezibel

19.11.2014 um 09:39 Uhr

@martinez

Es gibt eben BR die ihre Arbeit richtig machen und solche wie dich, Ahhh, Du kennst mich. Interessant, dann gehörst Du sicherlich zu den ersteren, mit dem großen Mund und lustigen Parolen.

Ich meine, zur Betriebsratsarbeit gehört eine gehörige Portion Verhandlungsgeschick und Taktik und auch darüber nachdenken, wann man zur Kanone greift und wann zur Spielzeugpistole. Wenn ich folgendes lese:

Aber: handelt es sich um einen Einzelfall oder sollten wir als BR darauf hinweisen, ... dann darf ich ja wohl davon ausgehen, dass es eben vorher noch nicht vorgekommen ist und dass ansonsten die vertrauensvolle Zusammenarbeit funktioniert. Mein Vorschlag wäre, im Monatsgespräch darauf hinzuweisen, dass dieses Versehen nicht wieder vorkommen soll und ansonsten ist gut. In diesem Fall sehe ich überhaupt keinen Grund, mit der Keule zu winken. Ich glaube, da haben Betriebsräte ganz andere Probleme, die es zu lösen gilt.

So ist das nunmal im Forum, hier dürfen auch schlechte Betriebsräte ihre Meinung sagen. Und glaube mir, in den über 20 Jahren habe ich nicht nur Dreck gesehen und darüber palavert, wir haben auch eine Menge weggeräumt.

M
martinez

19.11.2014 um 11:43 Uhr

@Dezibel

erst mal richtig lesen dann meckern...

Von Kanonen war nicht die rede..

Nicht immer aus ner Mücke nen Elefanten machen.

und nebenbei, auch die kleinen Aufgaben sind Aufgaben die gemacht werden müssen(und zwar richtig)!!

und wenn du andere kritisierst solltest du auch einstecken können.. real life!!

D
Dezibel

19.11.2014 um 19:45 Uhr

Könnt ihr nicht lesen?

Aber: handelt es sich um einen Einzelfall oder ...

Und nun sabbert weiter ...

P
PeterPaula

19.11.2014 um 20:25 Uhr

@Dezibel, TE meint bestimmt damit, ob es sich um Individualrecht oder Kollektivrecht handelt, anders kann ich die Wortwahl in dieser Frage nicht erklären und darauf habe ich meine Antwort auch gemünzt aber mit "sabbern" hat das nichts zu tun.

D
Dezibel

20.11.2014 um 09:15 Uhr

@PeterPaula Sorry, ich wollte damit keinen beleidigen. In der Gegend, aus der ich komme, wird "sabbern" als Synonym für "am Thema vorbei reden", "palavern ohne Ende und Ergebnis" verwendet. Klar, jetzt fällt mir auch die Doppeldeutigkeit auf.

Entschuldigt bitte dieses Wort.

P
PeterPaula

20.11.2014 um 14:05 Uhr

@Dezibel, kein Problem ;)

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