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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwingung Übergangsmandat - Ist der BR verpflichtet, die Geschäfte weiterzuführen, wenn er kollektiv den Rücktritt beschlossen hat?

H
hibbel08
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Eine kurze Frage:

Unser BR hat kollektiv den Rücktritt beschlossen. (Und das ist auch gut so!) Ist der BR nun verpflichtet (!) die Geschäfte weiterzuführen? (z.B. Neuwahl einleiten, etc...)

Es ist doch ein Ehrenamt, und kann man jemanden dazu zwingen?

Vielen Dank für die Antworten!

Und wenn: Welche Paragraphen sind es?

Danke!!!

3.73703

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

29.05.2008 um 18:33 Uhr

@hibbel, § 13 DKK, BetrVG (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn - der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat!

Neuwahl einleiten und Geschäfte weiterführen, bis das neue Gremium steht!

K
Kölner

29.05.2008 um 18:43 Uhr

@hibbel08 Für Dich interessanter wird es erst, wenn Du "das Amt mit sofortiger Wirkung niederlegst"!

H
hibbel08

29.05.2008 um 18:45 Uhr

Was passiert denn, wenn das Amt "mit sofortiger Wirkung" niedergelegt wurde?

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