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Kündigungsschutzklage

B
Brösel
Jan 2018 bearbeitet

Ich weiß, das ein Kündigungsschutzverfahren erst dann durchgeführt werden kann bei Betrieben über 10 Arbeitnehmer und einer Betriebszugehörigkeit von min. 6 Monaten. Wenn ein Arbeitnehmer vorher 2 mal hintereinander einen Jahresvertrag bekommen hat und nun nachdem die 2 Jahre vorbei sind eine Entfristung bekommen hat, muss er denn nun trotzdem nochmal 6 Monate im Betrieb sein um eine Kündigungsschutzklage einzuleiten ???

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Community-Antworten (5)

H
Hoppel

14.11.2014 um 21:56 Uhr

@ Brösel

Nicht nachvollziehbar ist, warum Du nach der Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage fragst, wenn ein zuvor befristeter Vertrag nach 2 Jahren entfristet worden ist.

Unabhängig davon müssen die Zeiten als befristet beschäftigter AN natürlich als Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, auch was die Wartezeit KschG betrifft.

B
Brösel

14.11.2014 um 22:05 Uhr

Der AN ist aufgrund eines Vorfalls 1 Monat nach der Entfristung gekündigt worden

H
Hoppel

14.11.2014 um 22:34 Uhr

Dann sollte er sich doch mal schnell vertrauensvoll an einen Anwalt wenden ...

Und wenn es einen BR gibt, könnte man ja auch mal auf den § 3 KschG hinweisen ...

G
gironimo

15.11.2014 um 10:29 Uhr

..... Du solltest ihm raten, dass eine K-Schutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der K. beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Also nicht all zu lange zögern.

A
AlterMann

15.11.2014 um 19:54 Uhr

Brösel, Ihr müsstet doch als BR eine Anhörung bekommen haben. Dann müsstet Ihr diese Frage doch eigentlich schon geklärt haben? Oder hat der AG die Anhörung versäumt?

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