Erstellt am 14.11.2014 um 20:56 Uhr von Hoppel
@ Brösel
Nicht nachvollziehbar ist, warum Du nach der Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage fragst, wenn ein zuvor befristeter Vertrag nach 2 Jahren entfristet worden ist.
Unabhängig davon müssen die Zeiten als befristet beschäftigter AN natürlich als Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, auch was die Wartezeit KschG betrifft.
Erstellt am 14.11.2014 um 21:05 Uhr von Brösel
Der AN ist aufgrund eines Vorfalls 1 Monat nach der Entfristung gekündigt worden
Erstellt am 14.11.2014 um 21:34 Uhr von Hoppel
Dann sollte er sich doch mal schnell vertrauensvoll an einen Anwalt wenden ...
Und wenn es einen BR gibt, könnte man ja auch mal auf den § 3 KschG hinweisen ...
Erstellt am 15.11.2014 um 09:29 Uhr von gironimo
..... Du solltest ihm raten, dass eine K-Schutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der K. beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Also nicht all zu lange zögern.
Erstellt am 15.11.2014 um 18:54 Uhr von AlterMann
Brösel, Ihr müsstet doch als BR eine Anhörung bekommen haben. Dann müsstet Ihr diese Frage doch eigentlich schon geklärt haben? Oder hat der AG die Anhörung versäumt?