Ich weiß, das ein Kündigungsschutzverfahren erst dann durchgeführt werden kann bei Betrieben über 10 Arbeitnehmer und einer Betriebszugehörigkeit von min. 6 Monaten.
Wenn ein Arbeitnehmer vorher 2 mal hintereinander einen Jahresvertrag bekommen hat und nun nachdem die 2 Jahre vorbei sind eine Entfristung bekommen hat, muss er denn nun trotzdem nochmal 6 Monate im Betrieb sein um eine Kündigungsschutzklage einzuleiten ???