Erstellt am 14.11.2014 um 07:05 Uhr von martinez
Nein.
Vielleicht wenn die LA bis zur nächsten Wahl regelmäßig beschäftigt sind könnt ihr sie teilweise mit einberechnen.
Wenn sich die zahl der MA um ein paar erhöht nach der Wahl so dass ihr eine größere BR Anzahl erreichen würde, zählt dies nicht.
Es zählt die MA zahl zum Zeitpunkt der Wahl.
Außer die MA erhöhen sich deutlich dann kann man dies prüfen.
Bei euch aber nicht der Fall, vor allem nicht durch kurzzeitigen LA Einsatz.
Gruß
Erstellt am 14.11.2014 um 07:06 Uhr von nicoline
Hallo luniz,
nein, das könnt ihr nicht. Erhöhen kann man sowieso nicht, wenn überhaupt nur neu wählen. Neuwahlen kann man veranstalten, wenn exakt 24 Monate nach dem Tag der Wahl die Anzahl der MA um die Hälfte, mindestens aber um 50 steigt oder fällt. Beides ist bei Euch nicht der Fall. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG