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Müssen Sicherheitsunterweisungen bezahlt werden?

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Mikylein
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betrieb führt mal wieder die nach §12 Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Sicherheitschulungen durch. Diese werden von unserem Chef persönlich abgehalten und dauern ca. 1 Stunde. Nach dem normalen Menschenverstand zu urteilen sollten diese natürlich bezahlt werden. (unser Chef denkt da etwas anders) Doch in welchem Gesetz steht das?

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Community-Antworten (1)

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fantil

13.11.2014 um 15:15 Uhr

Hallo Mikylein,

da es eine Pflichtveranstaltung ist und ihr anwesend sein müßt, ist es Arbeitszeit. siehe auch Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 2.

Gruß Fantil

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