Müssen Sicherheitsunterweisungen bezahlt werden?
Unser Betrieb führt mal wieder die nach §12 Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Sicherheitschulungen durch. Diese werden von unserem Chef persönlich abgehalten und dauern ca. 1 Stunde. Nach dem normalen Menschenverstand zu urteilen sollten diese natürlich bezahlt werden. (unser Chef denkt da etwas anders) Doch in welchem Gesetz steht das?
Community-Antworten (1)
13.11.2014 um 15:15 Uhr
Hallo Mikylein,
da es eine Pflichtveranstaltung ist und ihr anwesend sein müßt, ist es Arbeitszeit. siehe auch Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 2.
Gruß Fantil
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