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Fragen der Belegschaft an die GL

R
Rotzbacke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Bei uns wurden Fragen von der Belegschaft dem Betriebsrat vorgelegt, mit der Bitte er möge diese bei der nächsten Betriebsversammlung doch der GL stellen. Muss der BR nun jede einzelne Frage wörtlich vorlesen oder kann er gleiche bzw. ähnlich gestellte Fragen zusammenfassend stellen? Und wo finde ich den entsprechenden Gesetztestext. vielen Dank schon mal vorab.

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Community-Antworten (3)

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Dezibel

11.11.2014 um 20:37 Uhr

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass es für alle Gegebenheiten entsprechende Gesetzestexte gibt. Es gibt jetzt schon zu viele ... Natürlich könnt ihr das Problem aus einzelnen Anfragen extrahieren und verständlich der Geschäftsführung vortragen. Wenn dennoch einer darauf besteht, dass seine Frage wörtlich rüberkommt, dann steht ihm frei, das zu tun.

G
gironimo

11.11.2014 um 20:53 Uhr

Bei der Betriebsversammlung ist der BR der Hausherr und kann eigenständig die Versammlung gestalten. Wie Ihr also die Anfragen der AN (die Ihr unbedingt ernst nehmen solltet) dem AG vortragt, ist Eure Entscheidung. Die AN, die die Anfragen an Euch gerichtet haben, sollten sich aber vom BR vertreten fühlen.

A
AlterMann

11.11.2014 um 21:04 Uhr

hallo rotzbacke, einen solchen Gesetzestext findest Du nicht, weil es ihn nicht gibt. Der BR ist nicht das ausführende Organ der Belegschaft.

Aber wenn Du gerne Geseztestexte liest, dann schau mal den § 43 Abs 3 BetrVG: "Der Betriebsrat ist ... auf Wunsch ... von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen."

W i e der BR sich da positioniert, den Punkt abarbeitet, welche methodischen Möglichkeiten er wählt, all das ist nicht geregelt und liegt infolge dessen in der Entscheidung des BR.

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