Hallo zusammen,
Bei uns wurden Fragen von der Belegschaft dem Betriebsrat vorgelegt, mit der Bitte er möge diese bei der nächsten Betriebsversammlung doch der GL stellen. Muss der BR nun jede einzelne Frage wörtlich vorlesen oder kann er gleiche bzw. ähnlich gestellte Fragen zusammenfassend stellen? Und wo finde ich den entsprechenden Gesetztestext.
vielen Dank schon mal vorab.