Erstellt am 11.11.2014 um 09:05 Uhr von martinez
Hi,
Wo kein Kläger da kein Richter.
Rein rechtlich gesehen ist es nicht OK.
Aber ich sag immer: Theorie und Praxis stimmt nicht immer überein :)
Gruß
Erstellt am 11.11.2014 um 11:32 Uhr von nicoline
Auf welchem Wege ladet ihr denn im Normalfall ein?
Erstellt am 11.11.2014 um 11:44 Uhr von Fußballspieler
@nicoline, im Normalfall lade ich die Mitglieder 3-4 Werktage vorher ein und bringe ihnen die schriftliche Einladung im Briefumschlag an ihren Arbeitsplatz bzw. lege ihn ins Postfach.
Erstellt am 11.11.2014 um 12:05 Uhr von PeterPaula
"Rein rechtlich gesehen ist es nicht OK."
@martinez, kannst Du das kurz begründen? Ich mein, auch gerichtliche Vorladungen, Rentenbescheide, Steuerangelegenheiten und auch alles andere kann und darf nach Hause gesendet werden, weshalb keine Einladung mit TOP nach Hause schicken?
Ich persönlich sehe hier absolut keine Probleme damit, wüsste auch garnicht wie ich diese begründen sollte!
Erstellt am 11.11.2014 um 14:15 Uhr von Dezibel
Betriebsratsunterlagen (dazu gehören auch Einladungen und Tagesordnungen) haben im öffentlichen Bereich nichts zu suchen. Zuhause = öffentlich. Oder wie willst Du sicherstellen, dass Familienangehörige nicht die Post öffnen ...
Erstellt am 11.11.2014 um 14:51 Uhr von PeterPaula
Woher weisst Du das alle BRM deutschlandweit Familienangehörige in ihrem Haushalt haben? Und wie sieht es denn mit den Singles unter uns aus?
Im Übrigen unterstellst Du allen Familienmitgliedern von BRM eine strafbare Handlung nach § 202 i.V.m. § 206 StGB und könnte, wenn ein BRM dies seinen Angehörigen mitteilt, eine Strafanzeige nach §§ 185 - 187 StGB nach sich ziehen - nur mal so am Rande ;)
Zudem kann kein BRV sicherstellen, dass ein BRM seine BR-Unterlagen nicht seinen Familienangehörigen zeigt ;)
Und zu guter Letzt, halte ich nichts von Erbsenzählerei ;)
Erstellt am 11.11.2014 um 14:52 Uhr von martinez
@PeterPaula
Rein rechtlich gesehen ist es nicht in Ordnung die Einladung zum Sitzungsbeginn auszuhändigen(außer bei außerordentlichen Sitzungen).
Bitte lesen und nicht selbst immer was rein interpretieren in die Sätze anderer, wo so gar nicht geschrieben wurde wie du dann immer darstellst und dann eine Erklärung fordern!!
Der Fragesteller hat nie gesagt er hat es nach hause geschickt sondern er hat es vor der Sitzung dem BRM ausgehändigt.
Bitte keine neuen fragen auf Fragen stellen von jemand anders echt und dann noch Sätze drehen wie man grad lustig ist!
Erstellt am 11.11.2014 um 15:55 Uhr von Dezibel
@PeterPaula
> Woher weisst Du das alle BRM deutschlandweit Familienangehörige in ihrem Haushalt haben?
Wo habe ich das geschrieben?
> Und wie sieht es denn mit den Singles unter uns aus?
Die einen dürfen, die anderen nicht ... ?
> Im Übrigen unterstellst Du allen Familienmitgliedern von BRM eine strafbare Handlung nach
> § 202 i.V.m. § 206 StGB und könnte, wenn ein BRM dies seinen Angehörigen mitteilt,
> eine Strafanzeige nach §§ 185 - 187 StGB nach sich ziehen - nur mal so am Rande
Jetzt wirst Du albern.
> Zudem kann kein BRV sicherstellen, dass ein BRM seine BR-Unterlagen nicht seinen
> Familienangehörigen zeigt
Das ist dann sein Bier, ob er sich gesetzeskonform verhält, oder nicht. Als Vorsitzender habe ich mich an das Gesetz zu halten.
> Und zu guter Letzt, halte ich nichts von Erbsenzählerei
Ich auch nicht, aber die oben gestellte Frage lässt sich m. E. nicht anders beantworten. Das hat weder etwas mit Erbsen, noch mit Mathematik zu zun.
Erstellt am 11.11.2014 um 18:05 Uhr von PeterPaula
@Dezibel,
"Wo habe ich das geschrieben?"
Na hier: "Oder wie willst Du sicherstellen, dass Familienangehörige nicht die Post öffnen ..." in Deinem Post: 246304
"Die einen dürfen, die anderen nicht ... ?"
Schon klar :))
"Jetzt wirst Du albern."
Nö!
"Das ist dann sein Bier, ob er sich gesetzeskonform verhält, oder nicht. Als Vorsitzender habe ich mich an das Gesetz zu halten."
Kannst Du mir noch kurz DAS Gesetz und §§ nennen, welches es verbietet, die Einladung an ein BRM nach Hause zu schicken und nach welchem nach sich ein BRV zu halten hat?
Erstellt am 12.11.2014 um 10:12 Uhr von Dezibel
Dann lies doch mal im Betriebsverfassungsgesetz nach (ich habe hier keins vorliegen), wie mit Unterlagen des BR umzugehen ist. Zeig mir die Stelle, wo steht, dass sie in die Öffentlichkeit gelangen dürfen/sollen.
Erstellt am 12.11.2014 um 11:15 Uhr von PeterPaula
Ich kenne das BetrVG, so etwas wie von Dir beschriebenes findet sich dort nicht. Wie kommst Du darauf das der Versand einer TO per Brief an einem BRM nach Hause, gleichbedeutend mit dem "Betriebsratsunterlagen an die Öffentlichkeit" gelangen?
"Zeig mir die Stelle, wo steht, dass sie in die Öffentlichkeit gelangen dürfen/sollen."
Muss ich nicht, da ein verschlossener Brief keine Erlangung an die von Dir geschilderte Öffentlichkeit darstellt, sondern ein verschlossener Brief ist, der i.d.R. nur vom Adressaten geöffnet wird.
Somit stelle ich fest, dass Deine Behauptung schlicht ein Schuss ins Blaue war, welches Du nicht weder belegen noch untermauern kannst - hören sagen quasi!
Erstellt am 12.11.2014 um 14:00 Uhr von Dezibel