Hier im Betrieb wird das Datenschutzgesetz nicht eingehalten. Außer mir ist es der Belegschaft egal und BR, Geschäftsführung und DS-Beauftragte stecken unter einer Decke. Nun habe ich ein DS-Gutachten anfertigen lassen, das mir in vollem Umfang Recht gibt: Die vorliegende Dienstanweisung verstößt gegen das Strafrecht. Aber was kann ich tun, damit das nun auch umgesetzt wird? Und wann macht es Sinn Anzeige zu erstatten?

Danke für eure Antworten - so ganz ist mir leider noch nicht geholfen:
Stichworte Beschwerde / Gespräch: Als ich hier im Nov. 2012 anfing habe ich sogleich auf den DS-Verstoß hingewiesen, als mir zum einen das Password meiner Vorgängerin einfach in die Hand gedrückt wurde zwecks gucken, was die so abgespeichert hatte und was sie an Mailverkehr hatte, und zum anderen von mir meine Zugangsdaten verlangt wurden. Ergebnis war, dass die bisherige "das machen wir schon immer so"-Variante in eine Dienstanweisung gegossen wurde.
Stichwort Schaden: Als ich nun vor ein paar Wochen erkrankte und anschließend Urlaub hatte wurde statt der vorliegenden Abwesenheitsnotiz eine Weiterleitung meines Mailverkehrs zu einem MA eingerichtet, die ich zufällig (!) nach meiner Rückkehr aufdeckte.
Und zur Erläuterung: Der von mir zu Rate gezogene Gutachter ist anerkannter Fachautor zu dem Thema - es ist juristisch keine Frage, dass eine Straftat vorliegt.

Aber nun: Wie weiter? Gibt es wirklich nur die 2 Möglichkeiten "mit BR-GF-DSbeauftragte reden" (ist ja nun schon mehrfach passiert) und "Strafanzeige mit Handschellen"? Welche Frist sollte ich zwischen beiden Varianten einhalten? Gibt es eine Meldestelle für sowas, die dann tätig wird, oder muss ich Privatklage führen?