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Verstoß Datenschutzgesetz

K
katzenkrise
Jan 2018 bearbeitet

Hier im Betrieb wird das Datenschutzgesetz nicht eingehalten. Außer mir ist es der Belegschaft egal und BR, Geschäftsführung und DS-Beauftragte stecken unter einer Decke. Nun habe ich ein DS-Gutachten anfertigen lassen, das mir in vollem Umfang Recht gibt: Die vorliegende Dienstanweisung verstößt gegen das Strafrecht. Aber was kann ich tun, damit das nun auch umgesetzt wird? Und wann macht es Sinn Anzeige zu erstatten?

Danke für eure Antworten - so ganz ist mir leider noch nicht geholfen: Stichworte Beschwerde / Gespräch: Als ich hier im Nov. 2012 anfing habe ich sogleich auf den DS-Verstoß hingewiesen, als mir zum einen das Password meiner Vorgängerin einfach in die Hand gedrückt wurde zwecks gucken, was die so abgespeichert hatte und was sie an Mailverkehr hatte, und zum anderen von mir meine Zugangsdaten verlangt wurden. Ergebnis war, dass die bisherige "das machen wir schon immer so"-Variante in eine Dienstanweisung gegossen wurde. Stichwort Schaden: Als ich nun vor ein paar Wochen erkrankte und anschließend Urlaub hatte wurde statt der vorliegenden Abwesenheitsnotiz eine Weiterleitung meines Mailverkehrs zu einem MA eingerichtet, die ich zufällig (!) nach meiner Rückkehr aufdeckte. Und zur Erläuterung: Der von mir zu Rate gezogene Gutachter ist anerkannter Fachautor zu dem Thema - es ist juristisch keine Frage, dass eine Straftat vorliegt.

Aber nun: Wie weiter? Gibt es wirklich nur die 2 Möglichkeiten "mit BR-GF-DSbeauftragte reden" (ist ja nun schon mehrfach passiert) und "Strafanzeige mit Handschellen"? Welche Frist sollte ich zwischen beiden Varianten einhalten? Gibt es eine Meldestelle für sowas, die dann tätig wird, oder muss ich Privatklage führen?

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Community-Antworten (4)

M
Matze

10.11.2014 um 14:14 Uhr

Strafanzeige ist dann angezeigt, wenn jemand zu Schaden gekommen ist oder kommen könnte. Bevor Euer Geschäftsführer aber in Handschellen aus dem Haus geführt wird, die Geschäftsräume zur Beweissicherung geschlossen werden, die Firma wegen Bildung einer kriminelle Vereinigung (§129 StGB) abgewickelt wird, solltest du nochmals ein Beratungsgespräch mit dem Betriebsrat suchen und auf die Missstände im einzelnen hinweisen. Leider gibt es aber beratungsresistente Teams, die mit Nachdruck auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden müssen. Hier hilft dann tatsächlich nur der juristische Hinterhalt. Vielleicht gemeinsam mit dem Gewerkschaftsjustitiar?

G
gironimo

10.11.2014 um 20:21 Uhr

Hast Du denn schon die betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft (Beschwerde)?

Vielleicht kannst Du konkreter werden? Man kann sich so schlecht ein Bild machen. Und wer hat das Gutachten angefertigt?

H
Hartmut

10.11.2014 um 22:22 Uhr

Bin nicht sicher, was du mit 'umsetzen' meinst. Bevor du aber möglicherweise Strafanzeige stellst, sprich mit einem Rechtsanwalt darüber.

E
EndeavorOne

13.11.2014 um 16:08 Uhr

Ich sehe hier nur dann einen datenschutzrechtlichen Verstoß, wenn private e-Mailnutzung erlaubt ist.

Eine Rückfrage bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten für den öffentlichen Bereich dürfte diesbezüglich klarheit bringen.

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