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Datenschutzgesetz

H
Hansen
Feb 2019 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

am 25.05. startet ja das neue EU- Datenschutzgesetz und meine Firma ist schon sehr gut davor, alle Gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Leider haben immer noch nicht 15% der Mitarbeiter die erforderliche Unterschrift getätigt. Der AG möchte nun zeitnah eine Unterschrift sehen und sonst die ersten Abmahnungen tätigen. Kann er dies so einfach?

Gruss Hansen

42409

Community-Antworten (9)

C
celestro

18.05.2018 um 12:33 Uhr

"Leider haben immer noch nicht 15% der Mitarbeiter die erforderliche Unterschrift getätigt."

Was für eine "erforderliche Unterschrift" soll das bitte sein ?

"Der AG möchte nun zeitnah eine Unterschrift sehen und sonst die ersten Abmahnungen tätigen. Kann er dies so einfach?"

Da habe ich ganz erhebliche Zweifel. Abmahnen kann man ein Verhalten, welches abmahnwürdig ist. Eine Unterschrift nicht zu geben ? ... Wie gesagt, da wäre zuerst einmal zu klären, was der AG da überhaupt unterschrieben haben will. Hier bei uns will wegen dieser Verordnung jedenfalls niemand eine Unterschrift ....

P
Pjöööng

18.05.2018 um 13:26 Uhr

Zitat (celestro): "Hier bei uns will wegen dieser Verordnung jedenfalls niemand eine Unterschrift .... "

Das würde mich eher bedenklich stimmen.

B
BRHamburg

18.05.2018 um 14:52 Uhr

Warum? Bei uns wurde bisher auch noch keine Unterschrift von Seiten des AG hefordert.

U
Uller

18.05.2018 um 15:58 Uhr

Mich würde allerdings auch sehr interessieren, was von Hansen unterschreiben soll und was Pjöööng bedenklich stimmt !

S
samira

18.05.2018 um 18:25 Uhr

Also was genau soll jetzt unterschrieben werden?

H
Hansen

23.05.2018 um 11:49 Uhr

Hier muss der Mitarbeiter unterschreiben, ob wir seine Bilder + Videos speichern dürfen und diese bei Facebook , Instagram, etc. zeigen dürfen oder auch nicht.

Gruss Hansen

C
celestro

23.05.2018 um 12:40 Uhr

Und wo liegt jetzt das Problem ? Die 85% der Kollegen wollen scheinbar nicht, daß Ihre Daten / Bilder / Videos derart verwendet werden. Da würde ich als Firma mir mal Gedanken drum machen.

H
Hansen

23.05.2018 um 12:52 Uhr

Nein, jeder muss unterschreiben, egal ob die Firma die Daten verarbeiten darf oder nicht. Der Ma. muss mit Ja oder Nein unterschrieben.

Bei Verstößen kann es 4% des Jahresumsatzes (!!) als Strafe kosten.

Gruss Hansen

P
Pjöööng

23.05.2018 um 16:32 Uhr

Zitat (Hansen): "Nein, jeder muss unterschreiben, egal ob die Firma die Daten verarbeiten darf oder nicht."

Das stimmt definitiv nicht. Der Arbeitgeber benötigt die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Verarbeitung dieser Daten. Hat er sie nicht, dann darf er nicht verarbeiten, egal ob der Arbeitnehmer explizit widersprochen hat oder einfach seine Zustimmung nicht gegeben hat.

Aber natürlich hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, von jedem AN eine klare Aussage zu haben.

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