Hallo zusammen,
wir als BR interessieren uns für die Frage ob nach dem Datenschutzgesetz Einträge im Schichtplan über Urlaub u. Krankheit zulässig sind. Bisher wurde am Ende des Schichtplanes jede zur Schicht gehörende Person entsprechend eingetragen: "Krank", "Urlaub", Kur usw.. Ist das nach dem neuen Gesetz noch erlaubt?
Danke für eure Antworten!
Gruß, foxi