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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Greift das Datenschutzgesetz bei Einträgen im Schichtplan?

B
brfoxi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir als BR interessieren uns für die Frage ob nach dem Datenschutzgesetz Einträge im Schichtplan über Urlaub u. Krankheit zulässig sind. Bisher wurde am Ende des Schichtplanes jede zur Schicht gehörende Person entsprechend eingetragen: "Krank", "Urlaub", Kur usw.. Ist das nach dem neuen Gesetz noch erlaubt? Danke für eure Antworten! Gruß, foxi

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Community-Antworten (1)

P
pitsieben

03.11.2009 um 10:42 Uhr

@ brfoxi "In im Betrieb ausgehängten und damit von allen Mitarbeiter einsehbaren Dienstplänen soll bei Fehlzeiten keine Hinweise auf Krankheiten, Kur etc stehen. Um einen Tausch von Dienstzeiten zu ermöglichen, sollte nur zwischen „frei“ (erreichbar) und „Abwesend“ oder „**“ (nicht erreichbar) unterschieden werden." Quelle: Tätigkeitsbericht 1.4.2006 – 31.12.2007 des Datenschutzbeauftragten des hr

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