Erstellt am 10.11.2014 um 10:52 Uhr von martinez
Mach einen Aushang mit deiner Gegendarstellung(pass aber auf das es sachlich ist, da schriftlich).
Dann beschließt im Gremium eine Betriebsversammlung in nächster zeit, hier kannst du dann mündlich deine Darstellungen da legen.
Weiße deinen Chef schriftlich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit hin.
mehr kann man hier nicht dazu sagen da ich nicht weiß um was es genau geht..
Gruß
Erstellt am 10.11.2014 um 19:26 Uhr von gironimo
sehe ich auch so. Macht eine zusätzliche kurzfristige Betriebsversammlung (Beschluss; § 43 Abs. 1 BetrVG).
Erstellt am 11.11.2014 um 12:14 Uhr von PeterPaula
"Macht eine **zusätzliche** kurzfristige Betriebsversammlung"
Damit wäre ich sehr vorsichtig, denn eine zusätzliche, ich denke Du, @gironimo, meinst eine zusätzliche ausserhalb der turnusmässigen Betriebsversammlung, muss der AG während der Arbeitszeit nicht dulden! Nur in Ausnahmefällen, wo also wirklich gewichtige Gründe vorliegen, die es wirklich notwendig machen die Belegschaft zusammenzurufen, muss der AG dulden und während der AZ hinnehmen. Andernfalls kann dies ziemlich böse enden, von Abmahnungen bis hin zu Kündigungen für die teilnehmenden AN wegen Arbeitsverweigerung.
Nach eine BV aus gewichtigen Gründen sieht mir das im vorliegenden Fall jedoch nicht aus ;)