MA früher aus Schwangerschaft?
MA Schwangerschaftsurlaub bis 10/2015. Möchte früher kommen in Teilzeitarbeit. Hat die MA Anspruch darauf??
Community-Antworten (4)
10.11.2014 um 12:22 Uhr
Nein. Entweder Elternzeit (die meinst du wahrscheinlich) oder aber kompletter Wiedereinstieg. Wenn hier dann TZ vereinbart wird, worauf der AN Anspruch hat, ist dies aber auch für die Zukunft erst einmal fix.
Allle anderen Modelle gehen nur bei freiwlilliger Einigung beider Parteein.
10.11.2014 um 12:35 Uhr
Schwangerschaftsurlaub gibt es nicht und Schwangerschaften dauern auch nicht 12 Monate!
Im Rahmen der Elternzeit kann auch Teilzeit gearbeitet werden, die genauen Regelungen findnen sich im BEEG. Wenn allerdings die Elternzeit bereits mit der Arbeitszeit Null beantragt und genehmigt wurde, dann ist diese Regelung grundsätzlich bindend und eine Änderung wird nur einvernehmlich erfolgen können.
10.11.2014 um 14:09 Uhr
BAG hat mal entschieden, es kommt aus Arbeitgebersicht vor allem darauf an, ob der durch die Elternzeit frei gewordene Arbeitsplatz durch eine (interne oder externe) Vertretung zwischenzeitlich --blockiert-- wurde. In diesem Fall kann sich der Arbeitgeber regelmäßig auf einen dringenden betrieblichen Grund berufen.
10.11.2014 um 20:30 Uhr
... oder meinst Du vorzeitige Rückkehr aus der Schutzzeit (Beschäftigungsverbot; § 6 MuSchG) nach der Entdindung?
Darin sehe ich allerdings keinen Sinn
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