Hallo, ich habe eine Frage bezügl. Schwangerschaft. Eine Kollegin hat ihre Schwangerschaft bekannt gegeben. Wir haben bei uns (betreutes wohnen für Jugendliche) ein gemischte 6-14/14-22 Uhr und 24h-System, auch WE und Feiertage. Wenn ich den Mutterschutz richtig verstanden habe, ist es für sie verboten nach 20 Uhr (ab 4. Monat) und nicht Nachts zu arbeiten, und max 8,5 Stunden.
Ihr Wunsch ist es aber, eben doch 24 Stunden arbeiten zu dürfen(4h Ruhezeit in der Nacht) bzw. bis 22 Uhr (Sonn- und Feiertage sind ja kein Problem (Beherbergungswesen).
Frage: Gibt es die Möglichkeit für die Kollegin bei ärztl attestierter Unbedenklichkeit (und auf Widerruf) im "normalen" Dienstplansystem weiter zu arbeiten (= bis 22uhr, 24 h-dienste).
Es handelt sich nicht um eine Tätigkeit mit aggessiven, verhaltensgestörten Kindern.

Und:

Welche Konsequenzen kann es für die Leitung haben, wenn die MA, falls all ihre Wünsche nicht erlaubt werden, trotzdem (z.B. durch Diensttausch) 24h, nachts oder nach 20 uhr arbeitet?