Erstellt am 08.11.2014 um 16:11 Uhr von Cosinus
Nein, nicht im Ganzen.
Das Amt übt bei einem "Einer" JAV natürlich nur das gewählte aus. Insofern hat er schon recht.
Dann hört es aber auch schon auf mit dem recht haben.
Laut herrschender Meinung in der Literatur sollten JAV-Mitglied und Ersatzmitglied eng zusammenarbeiten und einen ständigen Informationsaustausch gewährleisten, damit im Falle der Verhinderung eine bruchlose Fortsetzung der Arbeit möglich ist.
Da hier eine spezielle Konstellation vorliegt, hat es ein AG im Sinne einer kontinuierlichen Vertretung hinzunehmen, dass hier ein steter Austausch zwischen dem Gewählten und dessen Vertreter stattfindet. Auch die hier entstehenden Kosten hat er zu tragen.
Erstellt am 08.11.2014 um 16:24 Uhr von gironimo
http://www.betriebsrat.com/jav-jugendvertretung-seminare
oder Seminare anderer Anbieter wie Gewerkschaften usw. helfen Dir sicherlich rasch weiter. Beschluss des BR erforderlich. Du solltest den engen Kontakt zum BR pflegen.