Abmahnung eines BR-Mitglieds durch das Gremium?
Wir haben in unserem Betriebsrat ein Mitglied welches sich immer wieder zu Alleingängen hingibt.
Der letzt Fall ist noch nicht lange her, sie wollte eine Eingabe an die Geschäftsleitung unseres Betriebes machen, hat sich deshalb mit meinem Stellvertreter in Verbindung gesetzt. Dieser hat ihr am 19.9.08 gesagt sie möge bitte warten bis wir (Vorsitzende und Stellvertreter) wieder im Hause sind. Als wir am 29.9.08 wieder im Hause waren hat sie eine Eingabe zu uns gebracht und eine in die Geschäftsleitung, somit hatten wir nicht die Möglichkeit ein Gespräch mit den Mitarbeitern zuführen welche in dem Schreiben beschuldigt werden.
Nur mal kurz was in dem Schreiben steht, Mitarbeiter trinken während der Arbeitszeit, rauchen im Pausenraum, trotz Aushang der Geschäftsleitung zum Rauchen das es Untersagt ist, machen Lohnbetrug und klauen Holz. Sie hat in ihrem Schreiben auch sehr viele mit Namen benannt welche beschuldigt und welche Zeugen sind. Im Gespräch hat sich allerdings heraus gestellt das die Zeugen garnichts von diesem Schreiben wussten.
Das trinken ist gesetzlich verboten, dass wissen alle Mitarbeiter, dass Rauchen hat leider das Mitglied welches die Eingabe aus dem Betriebsrat gemacht hat selber ständig ignoriert, denn sie lässt sich in ihrer Persönlichkeit nicht einschränken. Den Lohnbetrug hat niemand begangen, denn es wurde alles Überprüft. Außerdem hat sie sicher auch kein Recht, von Mitarbeitern in die Lohnabrechnung Einsicht zunehmen. Auch den Vorwurf das Mitarbeiter Holz klauen hat sich nicht bestätigt.
Wir haben jetzt natürlich sehr viel Stress, denn durch dieses Schreiben hat sie eine ganze Schicht auseinander gerissen keiner spricht mehr miteinander, Mitarbeiter wurden aus der Schicht genommen. Wir haben versucht Gespräche mit Ihr zuführen, allerdings ist sie nicht Gesprächsbereit. Nun ist sie auch schon wieder Krank.
Am 04.11.08 hatten wir BR- Sitzung und es wurde ein Antrag gestellt diesem Betriebsratsmitglied eine Abmahnung auszusprechen, denn es ist nicht das erstemal das sie Alleingänge startet. Nun meine Frage haben wir das Recht einem BR- Mitglied eine Abmahnung auszusprechen, wie müssen wir vorgehen und gibt es Vordrucke für Abmahnungen? Unser Betriebsrat besteht aus 7 Mitglieder, ein Mitglied ist gegen die Abmahnung. Ich denke wir waren aber trotzdem Beschlussfähig.
Nun benötige ich ganz schnell eine Antwort, denn wir haben demnächst unsere nächste Sitzung, dann sollte die Abmahnung stehen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Community-Antworten (2)
06.11.2008 um 11:42 Uhr
@Via1234
IHR als BR habt KEIN Recht zu einer Abmahnung, das Recht hat der direkte Vorgesetzte des BRM, der Personaler oder der/die GF. Selbstverständlich habt ihr aber das Recht und meiner Meinung nach sogar die Pflicht, diesem BRM mal ganz ordentlich den "Kopf zu waschen" und ihm mal klar zu machen, zu was seine Aktion geführt hat. Desweiteren muss sich dieses BRM klar sein, daß die Personen, die er namentlich aufgeführt und evtl. verleumdet hat, zivilrechtlich gegen ihn vorgehen können.
06.11.2008 um 19:18 Uhr
@Via1234, Nur der AG(Zeichnungsberechtigter) darf eine Abmahung , aussprechen.Der BR kann so etwas gar nicht.
Ob ihr das Melden sollt oder nicht .... Ich sage es mal mit Sido´s Worten:
Du musst auf dein Herz hör'n
Manchmal kommst du an den Punkt, an dem es nicht weiter geht du willst zwar nach links gehn, doch rechts ist noch ein 2. Weg wo du jetzt am besten lang geh'n sollst, kann keiner wissen Du musst auf dein Herz hör'n, das ist besser für dein Gewissen Jeder Mensch macht Fehler, auch der Typ von nebenan wichtig ist nur, ob man mit den Fehlern leben kann du kannst nicht immer nur die richtige Entscheidung treffen manche deiner entschlüsse können dir die Beine brechen ich will nicht sagen, das dein Herz immer perfekt entscheidet sondern zwischen allen anderen ist das die beste Meinung es ist so einfach, du brauchst nicht mehr wähl'n lass dir von keinem Irgendwas erzähl'n.....
Normalerweise finde ich den Typen und seine Songs danebein, aber ab und zu da trifft er mal cden Rechten Ton .-)
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