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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Probleme bei der Argumentation - Anhörungen Einstellungen

K
klengel
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind seit Juni ein neu gegründeter Betriebsrat (15 Personen).

Der Betriebsausschuss bearbeitet die Anhörungen und stimmt diese ggf. zu. I.d.R. sind Einstellungen positive Maßnahmen.

Wir haben das Problem, dass bei den Einstellungen i.d.R. das K.O Kriterium angewandt wird: Wenn ihr nicht zustimmen wollt, dann ist die Einstellung fachlich begründet und ihr könnt dagegen sowieso nichts machen - diese K.O. möchten wir nicht einfach hinnehmen.

Nach § 95 haben wir noch keine Richtlinien definert. Aktuell erarbeiten wir eine BV zum Thema Stellenausschreibungen und Einstellungen.

Nichtdesto trotz ist es unglücklich wenn interne Bewerber generell abgelehnt werden, mit der Begründung "És fand kein Gespräch mit dem internen Bewerber statt, da wir den Mitarbeiter kennen und wissen was er macht"...

Habt ihr Tipps oder wisst ihr wo man hierzu genauere Anleitungen finden kann? DANKE.

1.06604

Community-Antworten (4)

R
rtjum

07.11.2014 um 17:06 Uhr

immer eine gute Adresse ist die Hans Böckler Stiftung

G
gironimo

07.11.2014 um 18:04 Uhr

Ich finde es Bedenklich, den Betriebsausschuß die Arbeit zu überlassen. Wenn schon, dann mit klaren Vorgaben, des gesamten BRs. Aber eben nicht: Das macht der BAS allein.

Das von Dir genannte K.O. Kriterium gibt es nicht. Entweder der BR hat einen Zustimmungsverweigerungsgrund aus dem § 99 Abs. 2 BetrVG oder er kann ohnehin nicht nein sagen. Besteht aber ein derartiger Grund, kann der AG nicht einfach handeln und einstellen. Egal ob derjenige fachlich kompetent ist oder nicht, den er einstellen will, er muss sich die fehlende Zustimmung des BR vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.

So gesehen empfehle ich Euch dringend, Grundlagenseminare zu besuchen.

Wenn Ihr wollt, das Stellen intern ausgeschrieben werden, braucht Ihr es vom AG nur verlangen (§ 93 BetrVG). Der AG muss dann ausschreiben. Einer BV bedarf es dazu noch nicht.Das solltet Ihr erst einmal tun. Dann könnt Ihr mit dem AG - wenn Ihr es für sinnvoll anseht - eine Betriebsvereinbarung über Details der Ausschreibungen verhandeln und abschließen (sogenannte freiwillige Betriebsvereinbarung).

S
seesee

07.11.2014 um 21:56 Uhr

Natürlich wird dieser AG auch ohne Zustimmung des BR einstellen. Dann muss der BR den AG auf Unterlassung und auf Feststellung der Ungültigkeit der Einstellung verklagen. Ein steiniger Weg, den kaum ein BR gerne geht...

K
klengel

10.11.2014 um 08:31 Uhr

Danke für euere Antworten.

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