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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§99 Anhörung erfolgt, personelle Maßnahme nicht umgesetzt – gilt oder nicht?

M
mamagarn
Apr 2020 bearbeitet

Der AG hat den BR über div. beabsichtigte Hochstufungen gem. §99 von Mini- auf Midijob informiert. Binnen Wochenfrist hat der BR die Zustimmung zur Hochstufung beschlossen und im BR-Protokoll verschriftlicht – aber beim AG noch zweimal weitere Informationen erbeten (der Hintergrund tut nichts zur Sache), die Frist verlängerte sich dann nochmal um insgesamt zwei Wochen, der AG stellte die gewünschten Informationen bereit.

Im Nachhinein ist unklar, ob den AG am Ende die ausdrückliche Zustimmung des BR (mündlich) erreicht hat – schriftlich liegt nichts vor, der AG sagt, man habe keine ausdrücklich Zustimmung erhalten. Der BR ist der Meinung, dass die letzte Wochenfrist Anfang März verstrichen war (da es keine schriftliche Ablehnung der Maßnahme gab) und per Fiktionswirkung die Zustimmung somit als erteilt gölte.

Der AG hat die personelle Maßnahme aber auch zwei Wochen später nicht umgesetzt und scheint dies auch jetzt nicht mehr nachholen zu wollen. Nun zu Coronienzeiten wäre das für die entsprechenden Kollegen natürlich wichtig.

Frage: kann der BR nun darauf bestehen, dass die Maßnahme durchzuführen ist / hätte durchgeführt werden müssen? Oder konnte sich der AG nochmal 'umentscheiden' und muss sie am Ende gar nicht durchführen, auch wenn er die Betreffenden KollegInnen schon Interesse signalisiert hatten?

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Community-Antworten (4)

S
seehas

11.04.2020 um 18:13 Uhr

Nein, der BR kann nicht darauf bestehen. Durch die Zustimmung oder den Fristablauf hat der AG die Möglichkeit zu handeln, jedoch hat er keine Pficht zu handeln. Der BR hat nur ein negatives Interventionsrecht.

N
nicoline

11.04.2020 um 19:14 Uhr

Wieviel Stunden wöchentlich sind es denn vom Mini- zum Midijob?

M
mamagarn

11.04.2020 um 19:28 Uhr

@seehas Danke. Dazu sieht das BetrVG ausdrücklich keine Formulierung, Auslegungsweise oder konkrete Fallgrundlage vor, auf die man sich als BR beziehen kann, nehm ich an?

@nicoline Es geht hier nicht um Stunden, sondern den Lohn. Midijob = Arbeitsentgelt zwischen 450,01 - 1.300 € / Monat

G
ganther

12.04.2020 um 02:35 Uhr

das muss nicht im Gesetz stehen sondern ergibt sich aus der Systematik des §99 BetrVG

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