§99 Anhörung erfolgt, personelle Maßnahme nicht umgesetzt – gilt oder nicht?
Der AG hat den BR über div. beabsichtigte Hochstufungen gem. §99 von Mini- auf Midijob informiert. Binnen Wochenfrist hat der BR die Zustimmung zur Hochstufung beschlossen und im BR-Protokoll verschriftlicht – aber beim AG noch zweimal weitere Informationen erbeten (der Hintergrund tut nichts zur Sache), die Frist verlängerte sich dann nochmal um insgesamt zwei Wochen, der AG stellte die gewünschten Informationen bereit.
Im Nachhinein ist unklar, ob den AG am Ende die ausdrückliche Zustimmung des BR (mündlich) erreicht hat – schriftlich liegt nichts vor, der AG sagt, man habe keine ausdrücklich Zustimmung erhalten. Der BR ist der Meinung, dass die letzte Wochenfrist Anfang März verstrichen war (da es keine schriftliche Ablehnung der Maßnahme gab) und per Fiktionswirkung die Zustimmung somit als erteilt gölte.
Der AG hat die personelle Maßnahme aber auch zwei Wochen später nicht umgesetzt und scheint dies auch jetzt nicht mehr nachholen zu wollen. Nun zu Coronienzeiten wäre das für die entsprechenden Kollegen natürlich wichtig.
Frage: kann der BR nun darauf bestehen, dass die Maßnahme durchzuführen ist / hätte durchgeführt werden müssen? Oder konnte sich der AG nochmal 'umentscheiden' und muss sie am Ende gar nicht durchführen, auch wenn er die Betreffenden KollegInnen schon Interesse signalisiert hatten?
Community-Antworten (4)
11.04.2020 um 18:13 Uhr
Nein, der BR kann nicht darauf bestehen. Durch die Zustimmung oder den Fristablauf hat der AG die Möglichkeit zu handeln, jedoch hat er keine Pficht zu handeln. Der BR hat nur ein negatives Interventionsrecht.
11.04.2020 um 19:14 Uhr
Wieviel Stunden wöchentlich sind es denn vom Mini- zum Midijob?
11.04.2020 um 19:28 Uhr
@seehas Danke. Dazu sieht das BetrVG ausdrücklich keine Formulierung, Auslegungsweise oder konkrete Fallgrundlage vor, auf die man sich als BR beziehen kann, nehm ich an?
@nicoline Es geht hier nicht um Stunden, sondern den Lohn. Midijob = Arbeitsentgelt zwischen 450,01 - 1.300 € / Monat
12.04.2020 um 02:35 Uhr
das muss nicht im Gesetz stehen sondern ergibt sich aus der Systematik des §99 BetrVG
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