Erstellt am 07.11.2014 um 06:07 Uhr von Dezibel
Arbeitgeber hält sich (ausnahmsweise) mal an das Gesetz. Nimm deinen Urlaub und regelt vorher die weitere Vertretung, damit der BR ansprechbar bleibt.
Erstellt am 07.11.2014 um 09:43 Uhr von martinez
Hi,
leg vor deinem Urlaub noch eine Reihenfolge der Vertretung im Gremium fest, damit der AG einen Ansprechpartner in der zeit hat.
Bei wichtigen Dingen kannst du ja erreichbar bleiben für die Person die dich dann Vertritt(falls was wäre).
Zur Not hast du dann auch das Recht in deinem Urlaub an BR Sitzungen Teilzunehmen.
Aber ich denke mal das in dieser 1 Woche jetzt nicht die Welt untergeht bei euch nur weil du im Urlaub bist :)
gruß
Erstellt am 07.11.2014 um 10:27 Uhr von azlain
Wir haben bei uns so geregelt, dass wenn der Stellvertreter und der Vorsitzender nicht anwesende noch eine dritte BR mitglied den Vorsitzt übernehmen kann.
Erstellt am 07.11.2014 um 10:55 Uhr von seesee
Und eine BV zu Urlaugrundsätzen solltet Ihr auf den Weg bringen...
Erstellt am 07.11.2014 um 11:04 Uhr von moreno
Wieso BV zu Urlaubsgrundsätzen? Der Urlaub war eingereicht und der AG besteht darauf das dieser genommen wird....zurecht! Vertretungsreihenfolge festlegen und sich nicht für unersetzbar halten!
Erstellt am 07.11.2014 um 13:22 Uhr von gironimo
Der BR ist in der Mitbestimmung bis hin zum strittigen Einzelfall, wenn AN und AG sich nicht auf die zeitliche Lage einigen können (§ 87 BetrVG). Frage Deinen Chef, ob Du tatsächlich diesen Schritt über den BR mit der Option zur E-Stelle machen sollst oder er nicht doch einer unbürokratischen Lösung zustimmen könnte.
Schleißlich ist doch nachvollziehbar, dass sich unvorhersehbare Änderungen ergeben haben.
Erstellt am 07.11.2014 um 14:25 Uhr von rolfo
@ gironimo
Der Arbeitgeber und der Kollege haben sich doch geeinigt, er hat den Urlaub so beantragt und der AG ihn genehmigt. Wo siehst du da die Zuständigkeit einer Einigungsstellè?
Erstellt am 07.11.2014 um 14:35 Uhr von moreno
seh ich genauso genehmigter Urlaub kann nicht einseitig zurückgenommen werden das gilt für AG wie für AN.
Und ob der Stelli jetzt auch Urlaub hat spielt überhaupt keine Rolle!
Sonst müsste der BRV ja auch Seminare unterbrechen wenn der Stelli krank wird und das macht er dann garantiert nicht ;-)
Erstellt am 07.11.2014 um 19:19 Uhr von Cosinus
Wo ist denn hier das Problem?
Erkläre einfach, dass du auch während es Urlaubs für BR- Aufgaben zur Verfügung stehst und der Ansprechpartner für den BR bleibst. Wenn deine Telebimmnr. noch nicht im Betrieb bekannt ist, gibst du sie dort an und gut isses.
Das dieses dann unter die Rubrik Freizeitbeschäftigung fällt und nicht vom AG bezahlt werden muss, dürfte aber klar sein.
Erstellt am 08.11.2014 um 09:40 Uhr von Pickel
Manche Leute vergessen zu gerne, dass es sich beim BR um ein Ehrenamt handelt. Daher muss man auch mal in der Freizeit aktiv werden, wenn die besonderen Umstände dies erfordern.
Erstellt am 09.11.2014 um 09:12 Uhr von Hartmut
Brsibel, ist das nicht ein wenig unfair von dir, wenn du selbst Planungssicherheit verlangst (indem du ein Jahr im Voraus Urlaub nimmst) aber selbst keine Planungssicherheit geben willst (indem du eine Woche vorher den Urlaub zurücknehmen willst)?
Mein Rat wäre, niemand ist unersetzlich. Nimm jetzt diesen Urlaub, vielleicht kommt er ja auch deiner Gesundheit und Ausgeglichenheit zu Gute.