Der AG verlangt von einem AN an 2 bestimmten aufeinander folgenden Tagen pro Woche in der Zentrale zu arbeiten. Sein bisheriger alleiniger Arbeitsplatz (bis auf einzelne Dienstreisen zur Zentrale) war in einer 200km entfernten Niederlassung.
Im AV dürfte die Niederlassung als alleiniger Arbeitsplatz angegeben sein (muss ich noch klären).
Kann der AG hierzu verlangen, dass der AN im Hotel übernachtet um die Fahrzeiten zu minimieren und dadurch die effektive Arbeitszeit in der Zentrale zu erhöhen?
Was wenn der AN dies mit seinen privaten Verpflichtungen nicht vereinbaren kann?

Danke für jeden Tipp!