Betriebsratssitzung vom Chef untersagt!!!
Darf der Chef eine Betriebsratssitzung aus Betrieblichen Gründen untersagen? Unser Betrieb hat 100 Mitarbeiter.
Community-Antworten (15)
06.11.2014 um 16:27 Uhr
@ThorstenH ...wie soll er das dürfen können?
06.11.2014 um 16:31 Uhr
JAAAAA wenn das Firmengebäude brennt !!!!!!!! ;-)
Aber vielleicht will er mal schauen was seine Betriebsräte auf den ,,teuren Seminaren'' gelernt haben.
06.11.2014 um 17:18 Uhr
Noch nichts weil dieser besagte Chef das auch nicht möchte. Er sagt es soll und kann nur einer gehen und soll die anderen BR-Mittglieder Schulen.
06.11.2014 um 17:21 Uhr
@Kölner er schreibt ja aus Betrieblichen Gründen!!!!!!! Und er glaubt er seie im Recht.
06.11.2014 um 17:43 Uhr
Ich würde vorschlagen, Du kanalisierst Deine Aufregung in einen Beauftragungsbeschluss für den Anwalt Eures Vertrauens. Es hört sich für mich ganz so an, als wäre das bei Euch wirklich notwendig.
Als erstes BetrVG I (und ggf II/III) für alle BRM, und dann einen §23, dass der AG es unterlassen soll, Betriebsratssitzungen zu verbieten, hinterher.
Bevor Ihr den Anwalt dann wirklich einschaltet, würde ich an Eurer Stelle dem AG ein paar Tage Zeit lassen, auf die Beschlüsse zu reagieren. Vielleicht zeigt er ja Vernunft (oder scheut die Kosten).
06.11.2014 um 19:04 Uhr
Hallo ThorstenH, nein das darf er natürlich nicht, solche Sachen wie Flächenbrand oder BR-Sitzung mitten auf dem Förderband mal dahingestellt. Aber nur mal aus Neugier ... WELCHE betrieblichen Gründe hat er denn genannt?
06.11.2014 um 19:41 Uhr
@Hartmut mein Chef. Schreibt "Ohne Angaben von einzelnen § unter Bezugnahme auf die jeweilige Situation schlagen wir aus betrieblichen Gründen eine Sitzung zu einem anderen Termin vor. Ab 15 Uhr oder Samstags.
06.11.2014 um 20:05 Uhr
Das ist jetzt aber keine Untersagung.
Wenn die betrieblichen Gründe stichhaltig sind - du solltest sie besser einmal benennen, andernfalls ist das auch kaum zu beurteilen – kann es durchaus begründet sein, zu fordern die Sitzung zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen.
Verlangt von eurem AG eine genaue Beschreibung der Gründe und prüft, ob diese bei der Betriebsgröße nicht ev. berechtigt sein könnten.
06.11.2014 um 20:14 Uhr
@brvhansel wenn Du Dich auf solche Spielchen einlässt hast Du schon verloren. Ich glaube nicht da der AG seine Sitzungen auf 15.00 uhr oder auf nen Samstag legt. Festen Tag in der Woche z.B Jeden Mittwoch um 8.30 festlegen dies dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn ihm das nicht passt kann er ja versuchen dagegen zu klagen.
06.11.2014 um 20:37 Uhr
@Moreno mein AG ist aber der Meinung das er mir solche Vorgaben geben kann. Nur Samstags oder erst ab 15 Uhr da wir dann meistens Feierabend haben. Da er das ganze mit BR unterbinden möchte.
06.11.2014 um 21:25 Uhr
Und wie können wir Deinen Chef nun helfen? Der § 37 BetrVG geht vom Grundsatz der Selbstfreistellung aus. Der BR entscheidet selbst nach pflichtgemäßen Ermessen über seine BR-Arbeit.
Der BR sollte in der Tat einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Wahrnehmung der Interessen des BR beauftragen.
06.11.2014 um 21:33 Uhr
Erstmal vielen Dank für eure Hilfe, habe jetzt ein Schreiben aufgesetzt das wir diese zum gewünschten Zeitpunkt abhalten werden. Werde dann sehen was er daraus macht.
06.11.2014 um 22:07 Uhr
@ Moreno „@brvhansel wenn Du Dich auf solche Spielchen einlässt hast Du schon verloren.“
Naja, da ich ein guter Schachspieler sein soll – jetzt nicht schimpfen, ist nicht meine Feststellung - versuche ich natürlich nur solche Spielchen zu spielen, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Gewinnens recht hoch ist.
Hier geht es aber nicht darum, ob ich mich als BR auf etwas einlasse. Nach der Schilderung scheint dieser AG ja eine recht einseitige Sichtweise zu haben. Das ändert aber nichts daran, dass ein BR auf ev. bestehende betriebliche Besonderheiten Rücksicht zu nehmen hat, und nicht die Sitzung einfach frei nach Schnauze anberaumt.
Hier muss ich auch Giro einmal kritisieren. Ganz so wie er es hier aufzeigt, ist es denn doch nicht. Bei der Selbsfreistellung nach dem 37er, geht es ja vorrangig erst mal nur um die BRM. Wobei auch hier Einschränkungen bestehen und es nicht so generell ist wie hier von ihm dargestellt.
Bei der Ansetzung einer BR-Sitzung sieht es dann wieder ganz anders aus. Hier ist auch nicht der 37er maßgebend, sondern der 30er. Ist eine faktische Selbstfreistellung eines BRM für den Betrieb ev. kein größeres Problem, so könnte es durch die Multiplizierung auf alle BRM, durchaus ganz anders aussehen.
Der § 30 BetrVG ist hier eigentlich eindeutig. Willkürliches oder starsinniges Verhalten dürfte hier für einen BR schnell nach hinten losgehen.
Natürlich kann auch ein AG jetzt nicht hergehen und hier ein grundsätzliches Recht für sich ableiten. Nachvollziehbare Gründe bedarf es hier schon.
06.11.2014 um 22:38 Uhr
Na wer auf solche Leute hört kann gleich den Betriebsrat auflösen! Der Betriebsrat schaut auf die betrieblichen Notwendigkeiten und nicht der Chef der kann ja klagen wenn er meint das der Betriebsrat diese nicht berücksichtigt hat bei der Ansetzung seiner Sitzungen. Ich sag festen Tag feste Uhrzeit festlegen Brief an Chef und an Dienstplaner alle Termine fürs nächste halbe Jahr und Ruhe im Karton! ;-)
07.11.2014 um 20:34 Uhr
Auf solche Leute muss man ja auch nicht hören. Sich aber hierzu einmal den ein oder anderen Kommentar durchzulesen, könnte auch nicht schaden und einen vielleicht auch auf andere Gedanken bringen.
Es macht ja auch Sinn, sich als Betriebsrat wie die Axt im Wald zu verhalten. Wenn man dann nicht mehr gegrüßt wird, sollte man sich aber auch nicht gleich beschweren und einmal überlegen, woran das wohl liegen könnte.
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